Es wird sich um nichts anderes gehandelt haben (40% entspricht einer Grundflächenzahl von 0,4 + 50% von 0,4 = 0,6 oder 60%). Eine andere Grundlage für den Verbot gibt's nicht. Manchmal muss man dem Sachbearbeiter aufs Pferd helfen ;-)
Eventuell kann eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung...