Stromkabel der TEN (Thüringische Energienetze) auf Baugrundstück

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D

DG

Von einer uneingeschränkten Duldungspflicht war und ist nicht die Rede. Duldungspflicht gilt für Anlagen der öffentlichen örtlichen Versorgung, die den Grundstückseigentümer nicht unzumutbar Einschränken.
Korrekt ist: die Duldungspflicht nach §12 gilt für neue Leitungen, deren Verlegung/Anbringung mit ausreichender Frist angekündigt werden und technisch unumgänglich sind.

Trifft auf die Beschreibung des TE vollumfänglich nicht zu.

Solange der Threadersteller die wichtigen Fakten für sich behält, ist es sehr mühselig darüber zu diskutieren, ob die Lage der Leitung jetzt über NAV gesichert ist oder mittels Dienstbarkeit gesichert hätte werden müssen. Beide Varianten sind hier ausführlich erläutert worden. Zumal mir die TEN als eigentlich sehr gewissenhafter Netzbetreiber bekannt ist, der sich durchaus der Wichtigkeit einer gesicherten Leitungslage bewusst ist.
Setzt man voraus, dass der TE so halbwegs die Wahrheit erzählt, hat die TEN (s.o.) ein Problem - dabei bleibe ich.

Was ich - beruflich wie privat - von "gewissenhaften Netzbetreibern" schon an Output erlebt habe, spottet sowieso jeder Beschreibung. Das Schlimme ist dabei aber nicht, dass bei zig Erdumrundungen Kabelbau o.ä. mal was schiefgeht, sondern der systematische Versuch, derartige Schäden auf unwissende Privateigentümer abzuwälzen.

Insofern hast Du nur dann Recht, wenn der TE in Bezug auf die Belastungsfreiheit seines Grundstücks gelogen hat. Wenn das allerdings stimmt und keine Baulast und/oder Grunddienstbarkeit eingetragen ist, dann gab es eine rechtlich verbindliche Abfrage und dann ist es vollkommen egal, dass das Kabel tatsächlich da liegt - dann ist das ein Problem der TEN.

MfG
Dirk Grafe
 
M

MayrCh

Korrekt ist: die Duldungspflicht nach §12 gilt für neue Leitungen
Wo hast du denn den Käse her? Im Anwendungsbereich der NAV §1 steht hierzu ziemlich eindeutig:
Die Verordnung gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverhältnisse und ist auch auf alle Anschlussnutzungsverhältnisse anzuwenden, die vor ihrem Inkrafttreten entstanden sind.
Von meiner Seite ist alles gesagt. Der TE ist auf und davon und du beharrst auf deiner Meinung. Hier wars das also für mich.
 
S

Steve_D

So, mal wieder was von mir. War sehr stressig jetzt bei uns.

Leider erzählt jeder was anderes, die TEN verharrt immer noch darauf, dass die Leitung in der DDR verlegt wurde und sie damit aus dem Spiel sind, leider lassen sie auch nicht mit sich reden, wir haben jetzt der Umverlegung auf unsere Kosten zugestimmt, da wir ja weiter machen wollen, dass Haus MUSS ende des Jahres stehen und da haben wir leider nicht die Zeit immer zum Anwalt zu rennen und jeder weis, wie lang sich so ein Prozess hinziehen kann.

Ärgerlich ist nur, dass es seit knapp einer Woche Plusgrade sind und die Firma von der TEN nicht anfängt, der Leiter ist im Urlaub und der Rest hat keinen Schimmer. -.-

Ich war auch schon mal darauf und dran, dass alles nieder zu schreiben und in den Sozialen Netzwerke so wie Presse zu teilen aber ich glaube nicht das die TEN das juckt, da sie hier ja nun mal so etwas wie ein Monopol haben.
 
D

DG

Leider erzählt jeder was anderes, die TEN verharrt immer noch darauf, dass die Leitung in der DDR verlegt wurde und sie damit aus dem Spiel sind,
Kannst Du hier nachlesen und auch leicht googeln, dass dem _nicht_ unumfänglich/unbestritten so ist. Wobei eine Karte/Leitungspläne/Katasterauszüge, wenn möglich auch aus DDR-Zeiten (ausdrücklich keine eigenen Zeichnungen), hier definitiv weiterhelfen würden.

Kernfrage ist nach wie vor, ob es irgendeine rechtliche Sicherung der Leitung gibt, also ein
Wegerecht/Grunddienstbarkeit, eine Baulast/öffentliche Eintragung oder irgendeinen anderen Nachweis, der rechtlich gleichgestellt ist.

Zur Prüfung kannst Du Dir telefonisch und idR kostenfrei eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis besorgen, wird bei der Gemeinde/Kreis geführt, wenn keine Baulast eingetragen ist, hätte man das nach 5 Minuten raus.

Ebenso mit der Grunddienstbarkeit: gab es bei Deinem Erwerb wirklich eine Grundbuchabfrage diesbezüglich? Ist im Kaufvertrag die Lastenfreiheit gesichert oder ist dieses Risiko seitens Verkäufer/Notar ausgeschlossen und auf Dich übertragen worden? Dazu Kaufvertrag checken, notfalls aktuellen Grundbuchauszug einholen oder den Auszug vom Kaufvertrag checken, wenn er damals eingeholt wurde. Nach Kauf hättest Du auch einen aktuellen Grundbuchauszug erhalten müssen; gibt's den? Was steht in Abt. II?

leider lassen sie auch nicht mit sich reden, wir haben jetzt der Umverlegung auf unsere Kosten zugestimmt,
Unfassbar.

Ärgerlich ist nur, dass es seit knapp einer Woche Plusgrade sind und die Firma von der TEN nicht anfängt, der Leiter ist im Urlaub und der Rest hat keinen Schimmer. -.-
Mein Tipp: das wird dauern, wenn Du nicht gezielt nachhakst. Das ist für die Kleinkram und interessiert niemanden.

Ich war auch schon mal darauf und dran, dass alles nieder zu schreiben und in den Sozialen Netzwerke so wie Presse zu teilen aber ich glaube nicht das die TEN das juckt, da sie hier ja nun mal so etwas wie ein Monopol haben.
Richtig. Deswegen muss man denen auch anders beikommen. So wie Du das angehst, ist das reine Glückssache.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt bearbeitet:
S

Steve_D

Also Ich habe jetzt nicht den gesamten Kaufvertrag durchgelesen aber wir haben ein Kompletten Auszug aus dem Grundbuch und da steht nichts drinnen. Beim Katasteramt hatte ich auch mal angerufen und die wussten auch von keinen Leitungen.
Beim Baulastenverzeichns werde ich auch mal anrufen.

Komisch ist nur, als ich mir die Schachtpläne zukommen lies, waren dort alle Kabel eingezeichnet, auch das Stromkabel, dass durch unser Grundstück verläuft.

Uns wurde auch gesagt, dass so ein altes Kabel nicht im Grundbuch stehen muss. -.-
 
D

DG

Also Ich habe jetzt nicht den gesamten Kaufvertrag durchgelesen aber wir haben ein Kompletten Auszug aus dem Grundbuch und da steht nichts drinnen. Beim Katasteramt hatte ich auch mal angerufen und die wussten auch von keinen Leitungen.
Beim Baulastenverzeichns werde ich auch mal anrufen.
Mach' das, dann weiß man Bescheid, ich glaube aber nicht, dass es eine Eintragung für die Leitung gibt.

Komisch ist nur, als ich mir die Schachtpläne zukommen lies, waren dort alle Kabel eingezeichnet, auch das Stromkabel, dass durch unser Grundstück verläuft.
Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Die Versorger haben von ihren Leitungen natürlich Pläne und die kann man sich auch jederzeit ziehen, aber das sind deren eigene privatrechtlichen Pläne - das beweist nur, dass eine Leitung irgendwo liegt, sagt aber nichts darüber aus, wie diese rechtlich gesichert ist.

Uns wurde auch gesagt, dass so ein altes Kabel nicht im Grundbuch stehen muss. -.-
Das ist die entscheidende Frage. Wurde Dir das nur am Telefon gesagt oder hast Du das auch schriftlich? Allein die Behauptung, dass die Leitung nicht im Grundbuch gesichert sein muss, impliziert, dass die keinen Nachweis darüber haben. Wenn es die Aussage schriftlich gibt, muss aus dem Anschreiben für Dich als Laien nachvollziehbar die Rechtsquelle genannt sein, auf die sich die TEN bezieht. Aus dem Schreiben muss also klar hervorgehen, wie die TEN die Verantwortung ablehnt bzw. die aus Sicht der TEN bestehende Sicherung rechtlich begründet, auch wenn keine grundbuchrechtliche oder öff.-rechtliche Sicherung existiert.

Erst wenn das incl. aller sonstigen Pläne etc. vorliegt, kann man überhaupt erst zielgerichtet prüfen, ob die TEN Recht hat oder nicht.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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