Haus und Garage - Wie am besten auf den Grundstücken platzieren?

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P

pp1203

Hallo liebe Baufreunde,

wir haben kürzlich zwei Grundstücke erworben, wo ein kleines Neubaugebiet (11 Einfamilienhäuser) entsteht. Wir selbst planen den Bau einer Stadtvilla mit einer Wohnfläche von ca. 160 qm².

Sicherlich fragt ihr euch, warum zwei Grundstücke...1 Parzelle war uns für ein freistehendes Einfamilienhaus zu klein, daher haben wir zwei erworben, da wir gerne etwas "mehr" Platz im Garten hätten.

Eine Parzelle hat 305 qm² und die andere 267 qm². Zusammen haben wir somit 572 qm². (Parzellen 1654 und 1656) Mit Zuwegung sogar 622 qm². Das Grundstück ist zusammen ca. 19 Meter tief und 30 Meter breit.

Nun zu unseren Fragen:

Wie platzieren wir das Haus am günstigsten auf den Grundstücken?

Die Zufahrt zu den Häusern ist eigentlich über die Straße Süd-West (Flurstück 1652) vorgesehen. Die Straße ist dort 4,5 Meter Breit. Auf der Nord-Ost-Seite ist ein Fußweg von 2 Meter breite geplant.

Die blaue Linie auf der Zeichnung ist die Bebauungsgrenze. Zum Fußweg hin müssen keine 3 Meter Abstand eingehalten werden. Hier reichen 1,5 / 2 Meter. Ich denke am günstigsten wäre eine Platzierung des Hausen in der Ecke Nord-Ost mit dem Hauseingang zum Fußweg, damit wir den Garten vollständig zur Süd-West-Seite hätten.

Wie kann man dort aber dann die Garage günstig platzieren?

Die Garage denke ich macht auch am meisten Sinn zur Grenze des Flurstückes 1653 des Nachbarn.

Ich habe einmal 4 Varianten aufgemalt die wir einmal durchgedacht haben.

Variante 1:

Wenn wir die Garage direkt an das Haus platzieren, müssten wir jedes Mal durch die Hintertür der Garage zum Hauseingang gelangen und hätten vor der Garage nur 1 Stellplatz, was mit 2 Autos ungünstig wäre.

Variante 2:

Garage mit Abstand zum Haus. So hätten wir Platz für den zweiten Stellplatz. Bei dieser Variante müssten wir jedoch schon den Garten am den Stellplätzen einzäunen, damit uns nicht jeder in den Garten schaut. Bei dieser Variante würden wir auch viel Fläche "verschenken" und müssten vor der Garage, den Weg nach vorne und vor dem Haus pflastern.

Variante 3:

Ähnlich wie Variante 2, allerdings die Umzäunung etwas anders gesetzt. Hier könnte man die Gartenfläche neben der Garage noch als Garten nutzen, allerdings müsste man dann jedes mal aus der Garage durch das Gartentor nach vorne zum Haus gehen.

Bei allen drei Varianten sind die Wege zum Hauseingang sehr lang.

Zudem habe ich noch nie gesehen, dass eine Garage mit der Rückwand zur Seite des Hauseingangs platziert wird. Ich kenne das nur so, dass das Garagentor zur Seite des Hauseingangs platziert wird oder das Haus den Eingang an der Seite zur Garage hat.

Variante 4:

Die Variante die wir am schönsten finden, wäre die Zufahrt über den Fußweg zur Garage. Eigentlich war der Fußweg als Fußweg vorgesehen und wird bei der Erschließung 2 Meter breit gepflastert. Wir könnten den Weg um ca. 1 Meter verbreitern, dann hätten wir eine 3 Meter Breite Straße/Fußweg, über den wir zur Garage fahren könnten. Wir müssten den Meter nur selber pflastern und unser Haus 1 Meter weiter schieben, was bei der Größe des Grundstücks ja kein Problem wäre. Lt. Bebauungsplan und Info der Stadt wäre das auch problemlos möglich. Für den Fußweg haben wir ein Geh- Fahr- und Leitungsrecht zu Gunsten der Anlieger. Bei dieser Variante könnten wir die Garage auch direkt an das Haus platzieren und den zweiten Stellplatz vor dem Fenster des Hauswirtschaftsraum`s nutzen.

Die Varianten 1 - 3 wären vllt. möglich, wenn man den Hauseingang zur Garagenseite platziert, dann wüsste ich aber nicht, wie wir den Grundriss ändern sollten.

Wie würdet ihr das Haus und die Garage platzieren? Vllt. könnt ihr uns ja ein wenig helfen und neue Denkanstöße geben die uns weiter bringen.
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M

Müllerin

Hm.
1. Gedanke: warum haben - Achtung Klischeeschublade auf - "die Deutschen" immer solche Panik, dass ihnen jemand in den Garten schauen kann? Liegt ihr da ständig nackig rum? Wollt ihr Eure Goldbarren ungesehen vergraben? Sorry ich kapier das immer nicht. Aber nunja, wer sich gerne verschanzt, soll das tun (solang das der Bebauungsplan zulässt und er nicht mein Nachbar ist )

2. Gedanke: ob ihr wohl so auch nur noch 1 Päckchen zugestellt bekommen werdet? Ich finde die Variante 2 am sinnvollsten, nämlich einen vernünftigen Zugang von der Straße zum Haus.

Ich kenne den Grundriss vom 1. Stock nicht, aber wäre es nicht sinnvoller, Eingang und WC zu tauschen?
 
P

pp1203

Zum Punkt 1 geht es ja nicht nur um die Einzäunung zwecks Abschottung vor den Nachbarn, es geht hierbei auch um unser Kind und die Kinder die bei uns zu Besuch sein werden. Die sollen im Garten toben können und nicht direkt auf die Straße laufen...dort verläuft ja direkt die Straße. Daher sollte dann zumindest ein kleines Zäunchen hin kommen.

Zum Punkt 2, über den Punkt habe ich ja auch bereits nachgedacht. Dieser wäre bei der Variante 4 natürlich ungünstig.

Wir sind uns bei alles Varianten unsicher, daher frage ich ja was ihr uns raten würdet.

Bei allen Varianten mit Zufahrt von der Straße sehe ich aber als einzige sinnvolle Variante, den Hauseingang von der Seite zu machen. Ich habe noch keine Garage direkt am Haus gesehen, wo die Rückseite zum Hauseingang zeigt...Ich kann mir das auch irgendwie nicht vorstellen.

Der Grundriss ist auch noch nicht in Stein gemeißelt.
Ich haben den Grundriss oben auch mal beigefügt.

Vllt. könnt ihr mir ja einen Tipp geben, wie man den Grundriss entsprechend anpassen können mit Eingang von der Seite.
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O

Otus11

wir haben kürzlich zwei Grundstücke erworben, wo ein kleines Neubaugebiet (11 Einfamilienhäuser) entsteht. Wir selbst planen den Bau einer Stadtvilla mit einer Wohnfläche von ca. 160 qm².
Ist dass denn dort überhaupt bauplanungsrechtlich zulässig - 1 Haus auf 2 Grundstücken.?

Und gibt es Vorgaben, dass die Zufahrt nur über die Anliegerstraße erfolgen darf, die von der Straße "Eichenforst" abgehen?
 
Zuletzt bearbeitet:
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pp1203

Ist dass denn dort überhaupt bauplanungsrechtlich zulässig - 1 Haus auf 2 Grundstücken.?

Und gibt es Vorgaben, dass die Zufahrt nur über die Anliegerstraße erfolgen darf, die von der Straße "Eichenforst" abgehen?
Bauplanungsrechtlich gibt es keine Probleme 1 Haus auf 2 Grundstücken zu bebauen.
Es gibt auch keine Vorgabe, dass die Zufahrt über die Straße erfolgen muss.

Die Privatstraße über unseren Grundstücken als auch der Gehweg unter unseren Grundstücken ist im Bebauungsplan als Geh- Fahr- und Leitungsrecht zu Gunsten der Anlieger gekennzeichnet. Es besteht also auch ein Fahrrecht für die Anlieger. Das einzige Problem besteht darin, dass der geplante "Fußweg" nur mit 2 Meter breite gepflastert wird. Wollen wir den Weg als "Straße" nutzen, müssten wir den Weg etwas breiter pflastern. 2 Meter wäre ja schon etwas eng für ein Auto.
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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