Auskunftsanspruch gegenüber Notar auch nach Kauf?

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Nordlys

Nordlys

Nee Alex, ich erinnere, dass er hier schon mal dazu geredet hat, mit dem Tenor, der Notarvertrag beinhaltet Übernahme auch der Anschlusskosten durch Verkäufer, nur ist strittig, ob bis zu 10 m oder egal wie weit. Verkäufer sagt, bis zu zehn.
 
DReffects

DReffects

Naja das ist n Punkt den man eigentlich vor der Unterschrift klären sollte. Sofern bekannt, dass es was zu klären gibt.
Wenn im Kaufvertrag drin steht "inkl", dann ist es auch inkl. Da kann die Stadt doch nicht hinterher mit den 10m kommen, wenn das nicht in einer Satzung etc drin steht.
Mein Empfinden. Ich würde einen Anwalt fragen.
Wir haben das vor der Unterschrift sogar gefragt im sinne von "ist das alles? kommt da noch was?" und die Antwort darauf war "Nein" - und genau dieses nein hätte ich eben gerne bestätigt.


Du aber hast nun Streit mit der Gemeinde, sie legt offenbar einen Vertragspassus anders aus als Du.
Die Gemeinde hat bisher nur versucht einzuschüchtern - die Rechnung ist von einem privaten Unternehmen, die Mahnung auch. Das Unternehmen hat bisher keinen Auftrag oder Vertrag nachgewiesen, auf das bestreiten der Rechnung inhaltlich nicht weiter reagiert.

Die Kommune ergreift hier Partei und will dafür sorgen, dass die angeschriebenen Bauherren (da gibts Dutzende...) auch brav bezahlen. Da wurden einige Leute beim Bürgermeister vorgeladen, der dann "die Leviten" gelesen hat...
Gerade weil ich eben kein Jurist bin hätte ich den Notar gern im Sinne von "Ist es korrekt, dass durch den Kaufvertrag alle Kosten für Wasser gedeckt sind?" befragt und dazu eine verbindliche Auskunft. Eben genau wie bei der Unterzeichnung, nur eben schriftlich.

Der Anschluss des Hauses wird ja überhaupt nicht Teil des Notarvertrags sein. Dort ist die Erschließung geregelt, dh. bis an die Grundstücksgrenze heran, Baukostenzuschüsse etc. können damit erledigt sein. Hausanschluss ist aber ne ganz andere Geschichte.
Doch.. das ist es eben. So wie ich das auslege ist der gesamte Hausanschluss enthalten. Der Einzige der das mit Sicherheit sagen kann ist, mal von einem Rechtsstreit abgesehen, der Notar, der hat den Vertrag ja geschrieben. Und gerade die Eskalation mit Anwalt usw. möchte ich vermeiden :)
 
T

toxicmolotof

Woher soll die Gemeinde (oder wer auch immer) wissen, wo ihr Euer Haus hinstellt?

Es ist auch ein Unterschied ob man da von Erschließungskosten (bis zur Grundstücksgrenze) oder Hausanschlusskosten (auf dem Grundstück) spricht.

Mahnungen sind auch relativ entspannt zu sehen. Interessant wird es erst, wenn ein Mahnbescheid ins Haus flattert.

Ich frage mich immer noch wer den Auftrag zum Hausanschluss erteilt hat, denn um diese Kosten scheint es ja zu gehen.
 
DReffects

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Woher soll die Gemeinde (oder wer auch immer) wissen, wo ihr Euer Haus hinstellt?
Es ist auch ein Unterschied ob man da von Erschließungskosten (bis zur Grundstücksgrenze) oder Hausanschlusskosten (auf dem Grundstück) spricht.
Mahnungen sind auch relativ entspannt zu sehen. Interessant wird es erst, wenn ein Mahnbescheid ins Haus flattert.
Ich frage mich immer noch wer den Auftrag zum Hausanschluss erteilt hat, denn um diese Kosten scheint es ja zu gehen.
Das mit dem Auftrag ist für mich ja auch der Knackpunkt. Ich wars nicht. Mein Bauleiter schreibt mir ebenfalls, dass er die Firma nicht beauftragt hat. Die Firma selbst sagte mal in einem Telefonat (an das man sich nun nicht mehr erinnern kann...), dass sie von der Gemeinde beauftragt wurde.

Daher auch meine Antwort: Bitte an den Auftraggeber wenden.

Die Satzung sagt bei uns folgendes:
auskunftsanspruch-gegenueber-notar-auch-nach-kauf-255389-1.png


Hier wird also der Grundstücksanschluss mit dem Hausanschluss gleichgesetzt

auskunftsanspruch-gegenueber-notar-auch-nach-kauf-255389-2.png


Dadurch ist die Gemeinde verpflichtet anzuschließen.
auskunftsanspruch-gegenueber-notar-auch-nach-kauf-255389-3.png


Das bei 1) ist nun auch so ein Ding: Wenn ich die Rechnung der Firma bezahle gehört MIR der Anschluss. Nicht der Gemeinde... soll ich 1€ Wegegeld für jeden Liter Wasser verlangen? :D

Bei 3) wird klargestellt, dass die Gemeinde den Hausanschluss baut

Kommen wir zu den Kosten laut Satzung (und so wars 1:1 auch im Kaufvertrag drin)

auskunftsanspruch-gegenueber-notar-auch-nach-kauf-255389-4.png


Das sind zugleich auch die EINZIGEN Nenngrößen für die Kosten - von einer Längenbeschränkung ist nicht die Rede.

Im Kaufvertrag steht dann:

Der Käufer verpflichtet sich weiter, dem Verkäufer Vorauszahlungen auf die Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und den gemeindlichen Satzungen wie folgt zu leisten:
Für die Herstellung der Anlagen zur Wasserversorgung je Quadratmeter Grundstücksfläche einen Betrag von 3456€...

Die Beträge sind endgültig, eine Nachforderung oder Rückforderung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Marktgemeinde weist den Käufer ferner auf folgendes hin: Jede Bauparzelle im Baugebiet erhält einen Wasserhaus-, einen Schmutz- und einen Regenwasseranschluss im Rahmen der Ersterschließung.
Ich sehe einfach nur an keiner Stelle auch nur irgendeinen Hinweis, dass für mich für den Wasseranschluss ab einer bestimmten Länge Mehrkosten entstehen, die ich an eine mir unbekannte Firma der freien Wirtschaft zahlen soll.

Ich versuche seit über 2 Monaten sowohl von Gemeinde als auch der Firma eine Grundlage für die Rechnung zu bekommen. Es gab darauf drei Reaktionen:
- das Vorlagen zum Einschüchterungsgespräch
- die Info mit "das machen wir immer schon so"
- die Mahnung

Mir liegt wenig daran, daraus jetzt einen Rechtsstreit zu machen. Wenn die Sache zu zahlen ist dann ist Sie das. Wenn nicht, dann nicht. Daher eben mein Wunsch nach einer belastbaren Auskunft durch den Notar.
 
T

toxicmolotof

Die 3.xxx Euro sid bezahlt? Dann warte doch ab bis der Mahnbescheid eintrudelt. Dann musst du reagieren und ggfs. widersprechen. Bis dahin solltest du aber schon vorab einen Anwalt konsultiert haben, denn ab Zustellung hast du genau 14 Tage Zeit zu reagieren. Und keine Minute länger.

Was nützt es dir, darüber jetzt zu philosophieren? Wir wissen nur was du uns vorlegst. Wir wissen nicht, ob irgendwo noch versteckt irgendwelche Klauseln irgendwo versteckt sind oder darauf Bezug genommen wird.

Was ich weiß: Dass irgendwo eine gewisse Menge Leistungslänge inklusive sind und es darüber extra kostet... ja, das kennen wir. Bei Gas, Strom, Wasser, Kabel war das bei uns so.
 
DReffects

DReffects

Was nützt es dir, darüber jetzt zu philosophieren? Wir wissen nur was du uns vorlegst. Wir wissen nicht, ob irgendwo noch versteckt irgendwelche Klauseln irgendwo versteckt sind oder darauf Bezug genommen wird.
;-) Genau das weiß ich ja auch nicht - drum hätte ich ja eben gern die Aussage vom Notar.
Nochmal meine Ursprüngliche Frage: gibt es einen Auskunftsanspruch aus dieser Richtung?
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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