Woher soll die Gemeinde (oder wer auch immer) wissen, wo ihr Euer Haus hinstellt?
Es ist auch ein Unterschied ob man da von Erschließungskosten (bis zur Grundstücksgrenze) oder Hausanschlusskosten (auf dem Grundstück) spricht.
Mahnungen sind auch relativ entspannt zu sehen. Interessant wird es erst, wenn ein Mahnbescheid ins Haus flattert.
Ich frage mich immer noch wer den Auftrag zum Hausanschluss erteilt hat, denn um diese Kosten scheint es ja zu gehen.
Das mit dem Auftrag ist für mich ja auch der Knackpunkt. Ich wars nicht. Mein Bauleiter schreibt mir ebenfalls, dass er die Firma nicht beauftragt hat. Die Firma selbst sagte mal in einem Telefonat (an das man sich nun nicht mehr erinnern kann...), dass sie von der Gemeinde beauftragt wurde.
Daher auch meine Antwort: Bitte an den Auftraggeber wenden.
Die Satzung sagt bei uns folgendes:
Hier wird also der Grundstücksanschluss mit dem Hausanschluss gleichgesetzt
Dadurch ist die Gemeinde verpflichtet anzuschließen.
Das bei 1) ist nun auch so ein Ding: Wenn ich die Rechnung der Firma bezahle gehört MIR der Anschluss. Nicht der Gemeinde... soll ich 1€ Wegegeld für jeden Liter Wasser verlangen? :D
Bei 3) wird klargestellt, dass die Gemeinde den Hausanschluss baut
Kommen wir zu den Kosten laut Satzung (und so wars 1:1 auch im Kaufvertrag drin)
Das sind zugleich auch die EINZIGEN Nenngrößen für die Kosten - von einer Längenbeschränkung ist nicht die Rede.
Im Kaufvertrag steht dann:
Der Käufer verpflichtet sich weiter, dem Verkäufer Vorauszahlungen auf die Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und den gemeindlichen Satzungen wie folgt zu leisten:
Für die Herstellung der Anlagen zur Wasserversorgung je Quadratmeter Grundstücksfläche einen Betrag von 3456€...
Die Beträge sind endgültig, eine Nachforderung oder Rückforderung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Marktgemeinde weist den Käufer ferner auf folgendes hin: Jede Bauparzelle im Baugebiet erhält einen Wasserhaus-, einen Schmutz- und einen Regenwasseranschluss im Rahmen der Ersterschließung.
Ich sehe einfach nur an keiner Stelle auch nur irgendeinen Hinweis, dass für mich für den Wasseranschluss ab einer bestimmten Länge Mehrkosten entstehen, die ich an eine mir unbekannte Firma der freien Wirtschaft zahlen soll.
Ich versuche seit über 2 Monaten sowohl von Gemeinde als auch der Firma eine Grundlage für die Rechnung zu bekommen. Es gab darauf drei Reaktionen:
- das Vorlagen zum Einschüchterungsgespräch
- die Info mit "das machen wir immer schon so"
- die Mahnung
Mir liegt wenig daran, daraus jetzt einen Rechtsstreit zu machen. Wenn die Sache zu zahlen ist dann ist Sie das. Wenn nicht, dann nicht. Daher eben mein Wunsch nach einer belastbaren Auskunft durch den Notar.