Grundrissplanung Einfamilienhaus (Stadtvilla 140qm²) am Hang mit Doppelgarage

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kaho674

kaho674

Ok, das war jetzt auch noch mal die gleiche Leier von Climbee - ich glaub der TE hatte es schon bei Beitrag 4 oder 5 schon verstanden - wir sind jetzt bei 209.

Was wir derzeit alle vermissen ist die textliche Fassung des B-Planes. Zur Karte gibt es eigentlich immer einen Textteil, der noch mal genau festlegt, welche Höhen und Formen die Häuser haben dürfen. Kniestock, Dachform, irgendwelche Besonderheiten. Manche Städte legen sogar die Fassadenfarbe fest, andere die Fensterdicke - das kann alles mögliche sein. Wäre auch wichtig zu wissen, falls es keine Vorschriften gibt und ob die vielleicht vorhaben, in der nächsten Zeit nochmals eine Anpassung zu machen - könnte ja auch noch sein.
 
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Franky73

Ich muß eine Vorstellung haben, was ich will (und was nicht). Das ist mir aber bei dir nicht so klar.
Das verstehe ich, Ihr kennt aber nicht die ganze Geschichte dazu. Vorher, als ich den Bau-Ing. kontaktiert hatte, sollte es ein größeres Haus sein. Falls es hier falsch rüber gekommen ist, das angebotene Haus war größer als 140qm² und wurde mit Entwurfsplanung vom Bau-Ing. erstellt. Später hat sich unsere private Situation völlig verändert, daher dann auch viel weniger Nutzfläche und die Überlegung nach einem anderen Haustyp. Klar kommt das dann völlig unkoordiniert rüber.

Du hast ein Grundstück gekauft, ohne Dir Gedanken zu machen, was da darauf möglich ist oder nicht. Ich sag's ganz ehrlich: ich finde ein Hanggrundstück toll, weil man tolle Möglichkeiten hat. Man muß aber nicht viel recherchieren um fest zu stellen, daß diese tollen Möglichkeiten halt auch leider toll viel mehr kosten.
Das habe ich unterschätzt und mich zu wenig Informiert - Ja!

Straßen an beiden Seiten! Ist da auch je ein Fußweg?[/OUOTE]
Nein, nur ein Gehweg oben an der Straße. Die andere Seite ist reine Straße.

Du phantasierst von einer Stadtvilla, läßt dir ein Angebot für ein litauisches Holzhaus geben und weißt aber bis heute nicht genau, was der Bebauungsplan für dein Grundstück vorschreibt.[/OUOTE]

Doch ich hatte ja den Bebauungsplan mehrfach gelesen. Da dort aber keine expliziten Bedingungen drin standen, dachte ich es gäbe dort nicht viele Besonderheiten außer das dort 1-geschossig gebaut werden darf.

Aber spätestens dann hole ich mir alle nötigen und möglichen Informationen ein. Du aber läßt dir ein dubioses Angebot geben (wie schaut diese Hütte denn überhaupt aus? Ähnlich die die favorisierte Stadtvilla??? Das kann ich mir kaum vorstellen. Wie kommt man dann auf die abstruse Idee, das Angebot könnte ein Richtwert sein?) ohne daß die die Vorschriften bekannt sind, ohne dir klar zu sein, was ein Hanggrundstück bedeutet etc.
Naja, ich dachte nimm dir einen Fachmann der dich dabei unterstützt bevor ich selbst Fehler mache.

Du stellst hier den Bebauungsplan rein und ein Angebot und man bekommt leider den Eindruck, daß du dich selber damit überhaupt nicht auseinander gesetzt hast und hoffst, daß man dir das quasi mundgerecht zuführt.
Nein, ich bin nun aber völlig verunsichertnund will nicht noch einmal einen Fehler machen nur weil ich "dachte das wäre richtig"!

Ganz klare Ansage jetzt von meiner Seite (und das ist wirklich nicht aggressiv gemeint, sondern ehrlich):
Krieg den Allerwertesten hoch! Bemühe dich, Fuchs dich in die Materie ein, lauf rum, guck dich um, frage blöd, aber merk dir die Antworten, vergleiche, wäge ab (was will ich, was nicht), aber erwarte nicht, daß man dir alles serviert und das dann für einen sensationellen Dumpingpreis. Das funktioniert nicht.
Ich bin ja dabei, nur erhält man ja auch hier unterschiedliche Ansätze. Welcher ist davon aber der richtige bzw. sinnvollste? Mag sein das es so auf euch rüber kommt, ist aber nicht von mir so gewollt. Bin ja gerade beim Bauamt und die entsprechenden GU, Bodengutachten und Höhenvermessung habe ich ja bereits auch kontaktiert. Also mir völlige Zuarbeit zu attestieren ist aktuell nicht fair!

Ich habe jetzt nach besagten 34 Seiten leider immer noch den Eindruck, daß du darauf wartest, daß man dir zuliefert und deine Bereitschaft sich selber damit auseinander zu setzen (Bebauungsplan, Musterhäuser anschauen, rumfragen, Infos sammeln etc.) kann ich leider noch immer nicht erkennen. Und ich denke, daß es nicht nur mir so geht. Das motiviert nicht unbedingt, dich zu unterstützen, was hier alle gerne tun.
Wir waren auch schon bei Häusern die uns gefallen, haben mit den Eigentümern gesprochen und natürlich waren wir auch schon in Musterhausparks. Noch einmal, mir fehlte der Ansatz worauf ich aufbauen muss.

Du hast es ja geschrieben. Warum eine Stadtvilla ins Auge fassen, wenn diese überhaupt nicht laut Bebauungsplan gebaut werden darf. Ja, dann sagte aber der Bau-Ing. "bauen kann man alles, dann muss man halt die 2/3 Regel beachten und dann kann man die dann auch bauen.

Wenn man solche Aussagen von seinem "Fachmann & Ansprechpartner" bekommt der ja vom Fach ist, warum bin ich dann blöd oder blauäugig? Wenn ich mir jetzt einen GU nehme muss ich dem doch auch vertrauen sonst bringt doch die ganze Zusammenarbeit nichts?

Auch hatten von der Entwurfsplanung bis hin zu den Baunebenkosten (Grundstück etc.) alle Angaben gepasst! Da geht man dann doch davon aus, dass das schon Hand und Fuß hat!?

Ja bei der lettischen Firma war wohl mein "Geiz ist cool" Wahn geweckt, das gebe ich ja zu. Das Argument, dass alle anderen großen Anbieter auch aus den Regionen sowie Teile als auch Bautrupps einkaufen klang für mich realistisch, gerade nach den Gesprächen hier mit den Nachbarn die auch mit Fertighausanbietern gearbeitet haben.

Sei es drum, ich möchte jetzt ja alles besser machen, daher auch die etwas unsichere Art!
 
Climbee

Climbee

Ok, ich denke, du bist auf einem guten Weg. Viel Glück dabei!
Mit der Gehwegverteilung haste ja schon mal Glück gehabt ;-P
 
Y

ypg

Das wäre natürlich schön! Mache mich jetzt erst mal auf dem Weg zum Bauamt. Gibt es sonst noch irgendeine wichtige Info die du von dort brauchen würdest?
Franky, nicht Katja... Du.

@Climbee Holla, das ist mal Tacheles

Ich wünsche mir, dass Du erst mal für Dich alles klar machst: Kalkulation, Eigenkapital, welche Finanzierung ist möglich, Bebauungsplan.., bevor Du Dich mit dem Haus näher beschäftigst.
 
F

Franky73

Ok, das war jetzt auch noch mal die gleiche Leier von Climbee - ich glaub der TE hatte es schon bei Beitrag 4 oder 5 schon verstanden - wir sind jetzt bei 209.

Was wir derzeit alle vermissen ist die textliche Fassung des B-Planes. Zur Karte gibt es eigentlich immer einen Textteil, der noch mal genau festlegt, welche Höhen und Formen die Häuser haben dürfen. Kniestock, Dachform, irgendwelche Besonderheiten. Manche Städte legen sogar die Fassadenfarbe fest, andere die Fensterdicke - das kann alles mögliche sein. Wäre auch wichtig zu wissen, falls es keine Vorschriften gibt und ob die vielleicht vorhaben, in der nächsten Zeit nochmals eine Anpassung zu machen - könnte ja auch noch sein.
So komme gerade vom Bauamt zurück!

Also alle meine genannten Daten waren korrekt.

  • Grundflächenzahl = 0,3
  • offene Bauweise (nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig)
  • in Kombination mit einer eingeschossigen Bauweise
  • Diese Bebauungsstrukturen gewährleisten eine dem Wohnungsbedarf angemessene Bebauungsform!
  • Baugrenzen 3m zu den festgesetzten Straßenbegrenzungslinien
  • Die überbauten Grundstücksflächen sind ausreichend festgesetzt, so dass individuelle Bebauungsabsichten realisiert werden können. Die bauliche Ausnutzung der entsprechenden Grundstücke soll nicht durch zu eng erfasste Baugrenzen beeinträchtigt werden.

Bei der Frage warum nichts zu den geforderten Kniestockhöhen explizit drin steht hieß es: "Es ist eine eingeschossige Bauweise, daher stellt sich diese Frage nicht!"

Könnte man anhand dieser Erkenntnisse grob an einem Entwurf arbeiten?
 
Z

Zaba12

So komme gerade vom Bauamt zurück!

Also alle meine genannten Daten waren korrekt.

  • Grundflächenzahl = 0,3
  • offene Bauweise (nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig)
  • in Kombination mit einer eingeschossigen Bauweise
  • Diese Bebauungsstrukturen gewährleisten eine dem Wohnungsbedarf angemessene Bebauungsform!
  • Baugrenzen 3m zu den festgesetzten Straßenbegrenzungslinien
  • Die überbauten Grundstücksflächen sind ausreichend festgesetzt, so dass individuelle Bebauungsabsichten realisiert werden können. Die bauliche Ausnutzung der entsprechenden Grundstücke soll nicht durch zu eng erfasste Baugrenzen beeinträchtigt werden.

Bei der Frage warum nichts zu den geforderten Kniestockhöhen explizit drin steht hieß es: "Es ist eine eingeschossige Bauweise, daher stellt sich diese Frage nicht!"

Könnte man anhand dieser Erkenntnisse grob an einem Entwurf arbeiten?
Hast du den letzten Post von @ypg gelesen?
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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