Mitgiftjäger - Partner der Tante versucht die Oma abzuzocken

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kaho674

kaho674

Ja sorry wie gesagt wollte nicht taktlos werden. Aber es ist immer das Geld . Riesen Theater gibt’s immer im Osten . Da denken alle zu kurz gekommen zu sein . Der fiese Partner ist wessi ? Kenne sowas von meiner Frau . Da wird ständig über Geld gezankt . Der hat dies , der hat das . Msl das Gespräch mit Tante gesucht ?
Der fiese Partner ist völlig unbekannter Herkunft. Wir wissen nichts von dem, obwohl die schon über 20 Jahre zusammen leben. Alle Fragen werden nicht beantwortet. Solange meine Tante glücklich ist, sollen sie machen. Aber nicht auf Kosten anderer.
 
U

User0815

Eine Entmündigung gibts in Deutschland seit 1992 nicht mehr. Das einzige, was in diese Richtung geht wäre ein Einwilligungsvorbehalt im Rahmen einer Betreuung. Und die Notwendigkeit hierzu muss gutachterlich bestätigt und richterlich angeordnet werden. Zum Hausverkauf braucht ein Vertreter eine öffentlich beglaubigte Vollmacht oder er muss gerichtlich als Betreuer eingesetzt worden sein. Im Fall einer Betreuung muss der Hausverkauf auch gerichtlich genehmigt werden.

Wenn es ein Berliner Testament ist, muss auch geklärt sein, ob die Oma Alleinerbin oder Vorerbin ist. Bei einer Vorerbschaft muss sie befreite Vorerbin sein, um ohne Zustimmung der Nacherben verfügen zu können. Wenn sie Alleinerbin oder befreite Vorerbin ist kann deine Oma ihr Haus verkaufen und wenn der Notar bei der Beurkundung keine Zweifel an ihrer Geschäftsfähigkeit hat, kann sie das tun, ohne dass ihr es verhindern könnt.
 
kaho674

kaho674

Ein Berliner Testament ist es m.W. nicht. Die haben das alles selbst mit einem Notar verfasst, soweit ich weiß. Nur damit nicht wieder ein falscher Eindruck entsteht. Natürlich soll meine Oma ihr Haus verkaufen dürfen, wenn sie möchte. Aber sie soll nicht auf der Straße oder im Heim landen, weil der Betrüger es ihr abschwatzt.
 
11ant

11ant

Nun ist meine Oma 97 Jahre alt. Sie ist geistig voll fit, läuft rum und wohnt friedlich in ihrem Haus.
Siebenundneunzig. In diesem Alter wird sie nur noch maximal zweimal schenken können, ohne daß das nachher mit dem Freibetrag beim Erben zusammenfällt. Dem Fiskus würde ich persönlich auch nicht mehr gönnen als dem Herrn Stiefonkel.
Geistig voll fit. Na dann nichts wie eine Vorsorgevollmacht verfaßt. Das ist das beste für die Oma, wenn sie jetzt noch selber sagt, wer falls es mal notwendig wird für sie sprechen dürfen soll. Da kann man jedes Detail einzeln regeln, z.B. Vermögenssorge macht X, Gesundheitssorge macht Y mit A jeder einzeln handeln dürfend (am besten mit Priorität bei Pattsituationen). Bei der Vermögenssorge kann man auch sagen, aber Hausverkauf macht Z nur mit B zusammen; und bei Hausverkauf zu Omas Lebzeiten muß der Käufer ihr Wohnrecht weitergewähren.
 
G

garfunkel

Wenn die Oma das Haus an das böse Pärchen (oder wie auch immer) verschenkt müssten die innerhalb von 10 Jahren für eventuelle Pflege für die Oma aufkommen. Gilt aber nur sofern die Oma keine sonstigen Einkünfte hat. Nennt sich wohl herbeigeführte Verarmung.

Wie das dann mit einem Testament wäre in dem andere als Erben eingetragen sind weiß ich nicht. Wahrscheinlich müsste man einen Wertausgleich bezahlen, also von dem der beschenkt wurde an die die Erben sollen.

Das kann für den Beschenkten also ein gewaltiger Schuss in den Ofen sein. Nimmt man z. B. an das 5 Jahre Pflegekosten übernommen werden müssen und dann noch mal Erbausgleich stattfinden muss bleibt wahrscheinlich vom Wert des Hauses nichts übrig oder man zahlt sogar darauf.

Verkauf ist auch nicht mehr so einfach mal für 1€ gemacht. Der Staat hat die Lücken zum Großteil geschlossen. Der Verkehrswert (glaube ich) wird mit einbezogen und monatliche Zahlungen müssen mit der durchschnittlichen Lebenserwartung des jeweiligen Jahrgangs berücksichtigt werden.
Meine so war das.

Weiß auch nicht warum sich immer alle ins Höschen machen wenn es um das Erbe und dergleichen geht. Um so früher man das gemeinsam löst um so besser ist es für alle beteiligten.

Unterm Strich, ich bin kein Fachmann, ist das für das böse Pärchen also wohl nicht so einfach wie man sich denkt.
Selbst wenn Oma das Haus an das Pärchen verschenkt und x Jahre später stirbt haben die Erben ein Recht auf den eingetragenen Wert. Das sich dieser mit der Schenkung einfach auflöst möchte ich stark bezweifeln.
Besonders wenn das Erbe vom Opa aus geht der schon verstorben ist...

Solche Dinge kann aber nur ein Notar oder Anwalt beantworten. Die Sachlage ist schnell sehr komplex und für Laien kaum zu durchschauen.
 
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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