Eine Entmündigung gibts in Deutschland seit 1992 nicht mehr. Das einzige, was in diese Richtung geht wäre ein Einwilligungsvorbehalt im Rahmen einer Betreuung. Und die Notwendigkeit hierzu muss gutachterlich bestätigt und richterlich angeordnet werden. Zum Hausverkauf braucht ein Vertreter eine öffentlich beglaubigte Vollmacht oder er muss gerichtlich als Betreuer eingesetzt worden sein. Im Fall einer Betreuung muss der Hausverkauf auch gerichtlich genehmigt werden.
Wenn es ein Berliner Testament ist, muss auch geklärt sein, ob die Oma Alleinerbin oder Vorerbin ist. Bei einer Vorerbschaft muss sie befreite Vorerbin sein, um ohne Zustimmung der Nacherben verfügen zu können. Wenn sie Alleinerbin oder befreite Vorerbin ist kann deine Oma ihr Haus verkaufen und wenn der Notar bei der Beurkundung keine Zweifel an ihrer Geschäftsfähigkeit hat, kann sie das tun, ohne dass ihr es verhindern könnt.