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HilfeHilfe
Also für mich als Laie heißt es doch : zusehen das Vermögen bei guten geistigen Zustand gerecht verteilt wird ? Sonst fangen die blutsauger an sich zu zerfleischen ? Mein Schwiegervater hat schon angedeutet das er rechtzeitig alles verteilen wird außer dem Haus . Hier will er gepflegt werden bis zu dem Punkt wo er im Bett liegt . Vorher nimmt er sich den StrickKein Notar, wenn er auch nur ansatzweise von seinem Geschäft was versteht wird Dir eine Vollmacht aufsetzen in der eine Klausel drin ist, die etwas beinhalten wie, gilt aber erst wenn der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist usw....es ist doch auch einfach nicht praktikabel. Du müsstest ja erst einmal nachweisen, dass diese Klausel eingetreten ist. Und auf dieses juristische Spiel lässt sich niemand ein.
Ich bin kein Jurist, hab aber beruflich viel mit diesen Themen zu tun. Wenn mir eine Generalvollmacht vorgelegt wird, ist das erste was ich mache schauen ob solch eine "Einschränkung" drin ist...wenn ja akzeptiere ich sie nicht...
Ich glaube aber auch ich habe bisher maximal eine solche eine notarielle Vollmacht gesehen, die ich abgelehnt habe. Weil das jeder Notar weiß, dass das kein Sinn hat.
Den Umfang definiert der Vollmachtgeber natürlich einzeln...eine Einschränkung auf den Gesundheitszustand oder ähnliches macht die Vollmacht aber in Praxis nicht einsetzbar...