Mitgiftjäger - Partner der Tante versucht die Oma abzuzocken

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Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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HilfeHilfe

Kein Notar, wenn er auch nur ansatzweise von seinem Geschäft was versteht wird Dir eine Vollmacht aufsetzen in der eine Klausel drin ist, die etwas beinhalten wie, gilt aber erst wenn der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist usw....es ist doch auch einfach nicht praktikabel. Du müsstest ja erst einmal nachweisen, dass diese Klausel eingetreten ist. Und auf dieses juristische Spiel lässt sich niemand ein.
Ich bin kein Jurist, hab aber beruflich viel mit diesen Themen zu tun. Wenn mir eine Generalvollmacht vorgelegt wird, ist das erste was ich mache schauen ob solch eine "Einschränkung" drin ist...wenn ja akzeptiere ich sie nicht...

Ich glaube aber auch ich habe bisher maximal eine solche eine notarielle Vollmacht gesehen, die ich abgelehnt habe. Weil das jeder Notar weiß, dass das kein Sinn hat.

Den Umfang definiert der Vollmachtgeber natürlich einzeln...eine Einschränkung auf den Gesundheitszustand oder ähnliches macht die Vollmacht aber in Praxis nicht einsetzbar...
Also für mich als Laie heißt es doch : zusehen das Vermögen bei guten geistigen Zustand gerecht verteilt wird ? Sonst fangen die blutsauger an sich zu zerfleischen ? Mein Schwiegervater hat schon angedeutet das er rechtzeitig alles verteilen wird außer dem Haus . Hier will er gepflegt werden bis zu dem Punkt wo er im Bett liegt . Vorher nimmt er sich den Strick
 
face26

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Das sollte keine Wertung oder Empfehlung sein. Nur muss einem klar sein was man tut. Ich halte eine Generalvollmacht für sehr wichtig. Ebenso eine Patientenverfügung...weder ich mag mich nachher mit einem jungen engagierten Arzt rumstreiten müssen welche Behandlung für meine Eltern noch sinnvoll sind und welche nicht...wenn der eine andere Meinung hat als ich oder merkt das man sich mit seinen Geschwistern nicht einig ist handelt er wie er es für richtig hält oder noch schlimmer er lässt einen Betreuer bestellen...noch will ich das irgendwann meinen Kindern zumuten...
Es gibt auch Möglichkeiten wie man damit umgeht, dass trotz Vollmachten nicht die blutsaugenden Erben machen können was sie wollen...aber das schweift ab und führt hier zu weit.
Wer aber Angst davor hat der sollte sich von Anwalt oder Notar beraten lassen. Möglichkeiten gibt es viele...kostet bisschen Geld...aber wenn's einem Wichtig ist...

Aber...grundsätzlich ist es einfacher (und vielleicht auch schöner?!) zu Lebzeiten zu verteilen.
 
H

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Meine Frau hat eine Patientenverfügung und den Satz : wenn ich nicht kann lass abschalten. Ob sie diesen Willen akzeptieren wird weiß ich nicht . Eher nicht ! Deswegen lasst bitte die Omis und Opis machen wie sie denken ! Finde auch sterbehilfe super ! Persönliche Ansicht !
 
H

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Meine Frau hat eine Patientenverfügung und den Satz : wenn ich nicht kann lass abschalten. Ob sie diesen Willen akzeptieren wird weiß ich nicht . Eher nicht ! Deswegen lasst bitte die Omis und Opis machen wie sie denken ! Finde auch sterbehilfe super ! Persönliche Ansicht !
 
11ant

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Kein Notar, wenn er auch nur ansatzweise von seinem Geschäft was versteht wird Dir eine Vollmacht aufsetzen in der eine Klausel drin ist, die etwas beinhalten wie, gilt aber erst wenn der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist usw...
Doch, gerade ein Notar versteht von Berufs wegen etwas davon, den Bevollmächtigten nicht versehentlich zum Vormund zu gestalten.

oder noch schlimmer er lässt einen Betreuer bestellen...
Das ist einer der Vorteile der Vorsorgevollmacht, daß man damit auch die Weichen dafür stellen kann, wer im Betreuungsfall (nicht) bestellt werden soll.

Also für mich als Laie heißt es doch : zusehen das Vermögen bei guten geistigen Zustand gerecht verteilt wird ?
Was auch Laien aus dem Steuerrecht herauslesen sollten, ist nicht zuletzt: nur, wer mindestens zehn Jahre vor dem Erbfall schenkt, kann seine Erben den Freibetrag mehrmals nutzen lassen
 
face26

face26

Doch, gerade ein Notar versteht von Berufs wegen etwas davon, den Bevollmächtigten nicht versehentlich zum Vormund zu gestalten.
Ich kann mich nur wiederholen...ich sehe aus beruflichen Gründen sehr viele Generalvollmachten. Mal mehr mal weniger im Schnitt wahrscheinlich 2 im Monat. Das vielleicht seit 10 Jahren. Ich kann mich maximal an eine erinnern die aus grauen Vorzeiten stammte und die irgend eine Einschränkung hatte die sich auf die Geschäftsfähigkeit bezog und die hat mein Arbeitgeber, eine größere deutsche Bank, nach Bestätigung der Nicht-Akzeptanz durch die Rechtsabteilung, nicht akzeptiert. Eben wegen der fehlenden Möglichkeit diese Einschränkung zu überprüfen. Wir haben Juristen im Haus die sich spezialisiert haben im Bereich Erben/Schenken/Vermögensnachfolge und alle damit verbunden Themen. Wir geben Kunden Empfehlungen unter Einbezug von Steuerberatern und Notaren Dinge in die Wege zu leiten. In Bezug auf die General- und Vorsorgevollmacht ist die erste Empfehlung die gegeben wird, diese notariell erstellen und beurkunden zu lassen. Der Hinweis, dass kein einschränkender Passus in Verbindung auf den Gesundheitszustand gemacht werden sollte wird seit gefühlt 20 Jahren nicht mehr gegeben, weil das einfach kein Notar mehr machen würde. Falls einer solch eine Vollmacht irgend jemand noch rumfahren hat würde ich dringen empfehlen die mal vom Notar noch mal prüfen zu lassen...

Eine General- und Vorsorgevollmacht hat nichts mit einem Vormund zu tun. Den es im übrigen für Volljährige auch seit glaub 20 Jahren nicht mehr gibt. Man kann nicht mehr entmündigt werden, maximal ein Betreuer bestellt werden. Und genau dem soll ja die Vollmacht vorbeugen, dass diese eben den Umfang hat, dass es nicht notwendig ist ein Betreuer zu bestellen.

Natürlich ist es eine große Vertrauenssache so eine Generalvollmacht. Man kann versuchen Punkte zu formulieren die gewisse Punkte bestimmen. Man sollte aber auch bedenken, dass man sich selber ändert, sich Zeiten ändern, Meinungen ändern. Und je detaillierte und punktueller eine Vollmacht formuliert ist um so größer ist das Risiko, das sie geändert werden muss, nicht mehr gilt weil Dinge nicht mehr umsetzbar sind usw.
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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