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Vorhabenbezogene Bebauungspläne sind Bebauungspläne, die privat initiiert werden. Typischerweise will da ein Investor mehrere zusammenhängende Flurstücke entwickeln (z.B. von der Industriebranche zum Seniorenheim). Ob solche für Deine Nachbarbauten erstellt wurden, kannst Du öffentlich einsehen. Für Dein Einzelgrundstück sehe ich derlei nicht - hätte es etwa die vierfache Fläche, sähe das anders aus. Du wartest also, bis der Bezirk (bei Dir steht Bauort: BE) von sich aus einen Bebauungsplan aufstellen will, oder Du nimmst den §34 als Basis.
Auf dem Bauamt Deines Bezirksamtes kannst Du einsehen, welche Bebauungspläne es dort gibt. Meist haben die das heutzutage sogar auf der Website, teils schon während der Beteiligungsverfahren zur Aufstellung. Jeder Bebauungsplan hat eine Nummer und ist verzeichnet, egal ob kommunal oder privat angeregt.
Eine Bauvoranfrage sollte m.E. auch ohne Beteiligung des Eigentümers möglich sein. Andererseits braucht man sich diesem gegenüber auch nicht zu "schämen", das Grundstück ja schließlich ganz unverblümt in Bauabsicht zu erwerben.
Auf dem Bauamt Deines Bezirksamtes kannst Du einsehen, welche Bebauungspläne es dort gibt. Meist haben die das heutzutage sogar auf der Website, teils schon während der Beteiligungsverfahren zur Aufstellung. Jeder Bebauungsplan hat eine Nummer und ist verzeichnet, egal ob kommunal oder privat angeregt.
Eine Bauvoranfrage sollte m.E. auch ohne Beteiligung des Eigentümers möglich sein. Andererseits braucht man sich diesem gegenüber auch nicht zu "schämen", das Grundstück ja schließlich ganz unverblümt in Bauabsicht zu erwerben.