Neubau mit Einliegerwohnung - GU schränkt Vermietung und KfW Förderung ein

4,80 Stern(e) 12 Votes
M

Myrna_Loy

Liegt vielleicht daran, dass sich der Gesetzgeber nicht vorher jede kriminelle Kreativität mit überlegen kann, auf die Menschen kommen, die nur auf Eigennutz schielen. Siehe Steuerrecht Cum Ex Geschäfte. Oder der Schmuh mit den Plug in Hybrid Autos bei denen die Oberklasse Luxuskarosse gefördert wird und bei der Inspektion bei 70 % der Autos das Ladekabel originalverpackt im Kofferraum liegt.

Wenn eine Förderung mit Steuergeldern ins Leben gerufen wird, um Wohnraum zu schaffen, an dem es mangelt, dann ist der Sinn kaum, dass Einzelhaushalte dies nutzen, um mehr WF und Geld für mehr WF zu bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
B

blubbernase

Das mit cum ex ist ja klar, das ist ja auch ne ganz andere Dimension.

Aber wo ist bei einer selbstgenutzen Einliegerwohnung die kriminelle energie? Wenn ich das haus jetzt bauen um es danach komplett zu vermieten, und eine Familie mietet beide Einheiten, ist das doch selbe in Grün.

Überzeugt mich alles nicht, auch moralisch nicht. Wer nach KFW Definition 2 Wohneinheiten baut, bekommt 2 mal förderung. Ob dann erst der Eigentümer, dann dessen Mutter, dann jemand fremdes oder am ende gar niemand die Wohnung nutzt ist doch total irrelevant.
 
Y

ypg

Überzeugt mich alles nicht, auch moralisch nicht. Wer nach KFW Definition 2 Wohneinheiten baut,
Es geht nicht um „2 Wohnungen bauen“, es geht um externen Wohnraum (zur Vermietung) schaffen.
Und wer jetzt die Worte verdreht und nur für sich ausnutzt „Blabla, mach ich doch, nur“, der lädt sich wohl zu Hause auch mehr Leute ein als er darf, und rechnet das Mehrfamilienhaus als ein Haushalt oder wie?
Warum findet man es klasse und klug, wenn man Regeln oder Worte/Erlasse beugt? Das ist nicht klug, das ist dreist.
 
G

Gudeen.

Ich verstehe die Aufregung nicht so ganz.
Es geht nicht um die Vermietung, sondern darum, ob der Wohnraum für die Nutzung durch zwei separate Parteien ausgelegt ist.
Ob die Nutzung jetzt externe Vermietung oder Mehrgenerationenhaus ist, ist dafür irrelevant. Es müssen aber komplett getrennt nutzbare Wohneinheiten sein, die alle Anforderungen erfüllen.

Der TE hat also die Wahl, alle Voraussetzungen zu erfüllen und Förderung in Anspruch zu nehmen, oder nicht. Nur die Anforderungen nicht erfüllen und trotzdem Förderung kassieren geht nicht.
Dass der Bauunternehmer darauf hinweist, dass bei derzeitiger Planung diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, sollte selbstverständlich sein.
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3122 Themen mit insgesamt 42281 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Neubau mit Einliegerwohnung - GU schränkt Vermietung und KfW Förderung ein
Nr.ErgebnisBeiträge
1Doppelte KFW 297 Förderung durch zwei Wohneinheiten? 16
2Doppelhaushälfte mit 2 Wohneinheiten KFW 10
3ETW Finanzieren zur Vermietung - Chancen? 13
4KfW 55 + BAFA Förderung - Kosten und Förderung 24
5Estrichausführung im Speicher - Decke zwischen Speicher und Wohnraum 16
6Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt. 510
7BAFA - Förderung: Hausvertrag vor Antragstellung? 10
8Smarthome Förderung Neu 02/2020 103
9Klima-Anlage nachrüsten --> KFW Förderung weg? 82
10BAFA Förderung - Welche Wartezeit ist realistisch? 27
11Photovoltaik bei Haus mit fünf Wohneinheiten Erfahrungen? 18
12Zisterne durch Förderung wirtschaftlich? 30
13BAFA-Förderung hängt an Formular "Bestätigung des Bauträgers" 20
14KFW55 Förderung + BAFA Förderung 57
15Grobe Kostenschätzung - 6 Wohneinheiten 85m2 Österreich + 200m2 17
16BAFA-Förderung für Wärmepumpe (Luft-Wasser-Wärmepumpe) bei Bau mit Bauträger 25
172 Wohneinheiten auf 185qm Grundfläche ?! 21
18Förderung E-Mobilität für Neubau 118
19Tausch Dachfenster im Bad in Förderung für die Wärmepumpe enthalten? 10
20Aufhebung einer schon bestätigten Bafa Förderung 15

Oben