Neubau mit Einliegerwohnung - GU schränkt Vermietung und KfW Förderung ein

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Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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M

Myrna_Loy

Liegt vielleicht daran, dass sich der Gesetzgeber nicht vorher jede kriminelle Kreativität mit überlegen kann, auf die Menschen kommen, die nur auf Eigennutz schielen. Siehe Steuerrecht Cum Ex Geschäfte. Oder der Schmuh mit den Plug in Hybrid Autos bei denen die Oberklasse Luxuskarosse gefördert wird und bei der Inspektion bei 70 % der Autos das Ladekabel originalverpackt im Kofferraum liegt.

Wenn eine Förderung mit Steuergeldern ins Leben gerufen wird, um Wohnraum zu schaffen, an dem es mangelt, dann ist der Sinn kaum, dass Einzelhaushalte dies nutzen, um mehr WF und Geld für mehr WF zu bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
B

blubbernase

Das mit cum ex ist ja klar, das ist ja auch ne ganz andere Dimension.

Aber wo ist bei einer selbstgenutzen Einliegerwohnung die kriminelle energie? Wenn ich das haus jetzt bauen um es danach komplett zu vermieten, und eine Familie mietet beide Einheiten, ist das doch selbe in Grün.

Überzeugt mich alles nicht, auch moralisch nicht. Wer nach KFW Definition 2 Wohneinheiten baut, bekommt 2 mal förderung. Ob dann erst der Eigentümer, dann dessen Mutter, dann jemand fremdes oder am ende gar niemand die Wohnung nutzt ist doch total irrelevant.
 
Y

ypg

Überzeugt mich alles nicht, auch moralisch nicht. Wer nach KFW Definition 2 Wohneinheiten baut,
Es geht nicht um „2 Wohnungen bauen“, es geht um externen Wohnraum (zur Vermietung) schaffen.
Und wer jetzt die Worte verdreht und nur für sich ausnutzt „Blabla, mach ich doch, nur“, der lädt sich wohl zu Hause auch mehr Leute ein als er darf, und rechnet das Mehrfamilienhaus als ein Haushalt oder wie?
Warum findet man es klasse und klug, wenn man Regeln oder Worte/Erlasse beugt? Das ist nicht klug, das ist dreist.
 
G

Gudeen.

Ich verstehe die Aufregung nicht so ganz.
Es geht nicht um die Vermietung, sondern darum, ob der Wohnraum für die Nutzung durch zwei separate Parteien ausgelegt ist.
Ob die Nutzung jetzt externe Vermietung oder Mehrgenerationenhaus ist, ist dafür irrelevant. Es müssen aber komplett getrennt nutzbare Wohneinheiten sein, die alle Anforderungen erfüllen.

Der TE hat also die Wahl, alle Voraussetzungen zu erfüllen und Förderung in Anspruch zu nehmen, oder nicht. Nur die Anforderungen nicht erfüllen und trotzdem Förderung kassieren geht nicht.
Dass der Bauunternehmer darauf hinweist, dass bei derzeitiger Planung diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, sollte selbstverständlich sein.
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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