Neubau mit Einliegerwohnung - GU schränkt Vermietung und KfW Förderung ein

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Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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AllThumbs

Selbst ohne Knigge-Studium oder Definition von Anstandsregeln wie am Frühstückstisch in der Kita kann ein Erwachsener so etwas wissen. Ist das Dein Ernst, dass man dazu bei Erwachsenen, also auch Eltern von kleinen Kindern Regeln definieren muss? Ich fasse es nicht !
Ich würde vorschlagen: Einfach mal an die Worte erinnern, die man den eigenen Knirpsen am Essenstisch mantramäßig vorbetet und als "Anstand" bezeichnet: "Benimm Dich anständig, sonst schick ich Dich auf Dein Zimmer, Ben-Oliver".
Es ist einfach nur naiv zu glauben, dass in einer Firma mit X Mitarbeitern alles Engel sind und sich keiner die Taschen voll macht. Da gehören auch Selbstverständlichkeiten grob definiert. Schön ist das sicher nicht, aber absolut erwartbar.
 
P

pagoni2020

Es ist einfach nur naiv zu glauben, dass in einer Firma mit X Mitarbeitern alles Engel
Davon sollte man nicht ausgehen und sich am Besten auch gerade selbst nicht davon ausschließen.....
und sich keiner die Taschen voll macht.
...genau das trifft aber das Beispiel mit den eigenen Kindern; "Taschenvollmachen" ist nicht verboten genausowenig wie alle Schnitzel wegfuttern. Ein fremdes Kind auf dem eigenen Kindergeburtstag, das den Anderen die ganze Schokolade wegfuttert, würde man ganz schnell als schlecht erzogen titulieren während ma sich selbst am nächsten Tag im Büro die Taschen auf gleiche Weise vollstopft.
Wenn mir (m)ein Chef gesagt hätte, ich soll die Weihnachtskekse nicht alleine auffressen hätte ich mich doch beleidigt gefühlt. Sorry, aber mir fehlt das Verständnis dafür, dass man als Erwachsener solche Hinweise benötigt. Außerdem kann man wissen, dass man solche Erziehungsdefizite nicht mit Warnhinweisen ändert; der Schaden sitzt tiefer.
Es gab schon immer den kleinen Kameradendiebstahl, den Kühlschrankleerfresser, den Schnorrer......seine Existenz alleine gibt ihm aber nicht das Recht dazu, es zu tun bzw. es bleibt unsozial.
 
A

AllThumbs

@pagoni2020
Mein Beitrag sollte nicht denjenigen in Schutz nehmen, der das Buffet räubert. Ich habe auf deine Entrüstung geantwortet, dass Regeln doch hier eigentlich gar nicht notwendig wären, da das Verhalten eine Selbstverständlichkeit sei. Diese Sichtweise wird ab einer bestimmten Firmengröße aber nicht jeder Mitarbeiter haben. Von daher gehören da (in den meisten Firmen) selbst offensichtliche Regeln definiert. Würde mich Mal interessieren wie das bei Google etc. läuft.
Insofern finde ich den Vergleich zum Sachverhalt des TE dennoch unpassend. Ich sehe mich nicht als Frühstücksbuffettleerräumer, hätte aber auch Null Skrupel beim Vorliegen der formalen Anforderungen die doppelte KFW Förderung wahrzunehmen.
Letztlich habe ich hier in diversen Threads auch immer wieder gelesen, dass sich eine zweite Wohneinheit nur für die Förderung ohnehin nicht lohnen würde. Die Kosten und reduzierte Flexibilität bei der Grundrissgestaltung würden einen nicht glücklich machen. Warum sollte es nun gerade hier anders sein?

Btw: Bei uns gibt es nicht Mal gratis Kaffee, von daher sind das keine direkten Erfahrungen, sondern nur meine Meinung.
 
P

pagoni2020

@AllThumbs Verstehe ich schon. Mir ging es dabei nur um die grundsätzlich klingende Aussage in einem der vorangegangenen Posts, dass quasi Alles, was nicht verboten ist gleichzeitig in Ordnung zulässig wäre.
Aber...soweit so gut.....BTT :D
 
11ant

11ant

Es ging mir darum, das @11ant meinte, wer seine Wohneinheit gefördert bekommt aber nicht vermietet mach sich strafbar - verkürzt.
Das ist nicht mehr "verkürzt", sondern in so beinahe schon beachtlich hohem Maße sinnentstellend zusammengefaßt, daß nicht nur Du Dich dieser Ansicht nicht anschließen magst, sondern ich auch nicht.
Daß die KfW die Vermietung nicht kontrolliert, finde ich absolut in Ordnung: Sinn der Förderung ist die Schaffung von Wohnraum über den Eigenbedarf des Bauherrn hinaus, damit der Bauherr potentiell nicht nur seine eigene Familie als Mietwohnungsbeleger vom Markt holt. Der Nutzen der zweiten Wohneinheit für das Gemeinwohl beginnt mit ihrem Vorhandensein. Zu verlangen, daß sie ab Fertigstellung mit Fremden belegt sein müsse, hielte ich für überzogen. Auch ein Kinderzimmertrakt, der erst wenn der Nachwuchs studieren geht für die Vermietung verfügbar wird, macht Sinn und ist förderwürdig.
Aber die hier im konkreten Fall begehrte Förderung der Erhöhung der Prokopfwohnfläche der Bauherrenfamilie entspricht m.E. ohne daß man erst Abitur bräuchte um das zu erkennen NICHT dem Förderzweck, und entsprechend hat der genannte GU durch sein verweigertes Mitmauscheln bei mir Sympathiepunkte gewonnen !
Zweite Haustüren und zweite Spülenabflüsse zu fördern, kann man doch nicht ernsthaft als Förderzweck annehmen - das ist doch schon durch die Höhe der Förderbeträge erkennbar.
 
B

blubbernase

Sinn der Förderung ist die Schaffung von Wohnraum über den Eigenbedarf des Bauherrn hinaus, damit der Bauherr potentiell nicht nur seine eigene Familie als Mietwohnungsbeleger vom Markt holt. Der Nutzen der zweiten Wohneinheit für das Gemeinwohl beginnt mit ihrem Vorhandensein.
Sinn der Förderung gibt die Förderung übrigens selber an,hatte ich auch schon mal kopiert. Kannst ja mal den Abschnitt lesen und dann schreiben, welche Aspekte deinen Standpunkt belegen.

Alles darüber hinaus ist, nun ja, nur deine Meinung.
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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