Neubau mit Einliegerwohnung - GU schränkt Vermietung und KfW Förderung ein

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Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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Y

ypg

Wir wissen alle nicht, wie das Haus des TE aussieht und wer es wirklich benutzen soll.
Solange zwei Wohneinheiten entstehen,
Teils wurde es angesprochen... allerdings is5 natürlich fraglich, ob es sich so verhält. Für die Fragestellung darf man auch etwas flunkern.
Nun zur Frage:
Kann der GU sowohl die Förderungsanfrage sowie den Vermieterkreis einschränken?
Ja, ich denke, ja. Er ist der, der die Überprüfung macht und für den Bauantrag die Verantwortung nimmt. Eine andere Instanz gibt es nicht. Die KFW wird nicht kontrollieren, sondern hat seine Instanzen.
 
11ant

11ant

Sinn der Förderung gibt die Förderung übrigens selber an,hatte ich auch schon mal kopiert. Kannst ja mal den Abschnitt lesen und dann schreiben, welche Aspekte deinen Standpunkt belegen.
Alles darüber hinaus ist, nun ja, nur deine Meinung.
Gefördert werden die Errichtung von Wohngebäuden und die Sanierung von Wohngebäuden,
Einen Abschnitt über den Förderungsturbo für zweite Wohneinheiten muß ich da wohl überlesen haben (?)
Ich habe allerdings auch keine Lust auf einen unendlichen Trollfütterungsringelpietz, ob die KfW-Förderung nun eigentlich nur für einen Hobbyjuristendisput gemacht sei und nur meine Meinung sei, daß es dabei überhaupt um Wohnraumschaffung ginge. Meinetwegen halte das für eine merkwürdige Spinnerei von mir, die Förderziele so zu interpretieren:
1. Beim "energieeffizienten" Bauen über den gesetzlichen Mindestrahmen hinauszugehen, bedeutet finanziellen Mehraufwand - dieses Engagement soll belohnt werden;
2. Wenn man dies so tut, daß dem Markt über den eigenen Wohnraumbedarf des Bauherrn hinaus "energieeffizienterer" Wohnraum zugeführt wird, steigt die Belohnung.
Ceterum censeo, eine ausdrückliche Klausel, die Buchstaben der Förderrichtlinien sollen mit Anstand statt Eigennutzmaximierung gelesen werden, solle entbehrlich sein.
 
B

blubbernase

Trollfütterungsringelpietz
Na, ich will ja auch gar nicht trollen. Aber mich überzeugt halt die Argumentation nicht. Und daher interessiert mich schon, wo das herkommt - nur mit weiteren Fragen, kann ich verstehen, wo ich eventuell falsch liege.

Deinen ersten Punkt unterschreibe ich sofort, auch wenn der zitierte Satz nicht komplett ist,([...], die sich durch eine energetisch optimierte Bauweise und Anlagentechnik auszeichnen [..]) aber gut. Den zweiten Punk folge ich nicht - aus meiner sich ist der Förderrichtlinie komplett egal, wer was für wen baut und später nutzt. Es geht rein um die Energieeffiziens des Objektes, nicht um die Wohnraumschaffung und die weiteren wohnraumbedarf des eigentümers. Wie ich mir mein Haus baue und wieviele Wohnungen ich bewohnen möchte - nun das ist - wie hier ja in vielen thread zu lesen ist - ist höchst subjektiv. Fällt für mich alles unter den GG §2.

Und vielleicht noch mal: ich meine damit natürlich nicht so fälle wie hier im Thread, wo eben nicht die Anforderungen erfüllt werden und trotzdem die Förderung eingesteckt werden möchte.
 
S

Strahleman

Ich glaube, solche Feinheiten solltest du von einem Fachanwalt klären lassen und nicht in einem öffentlichen Forum. Das ist ein schmaler Grat zum Subventionsbetrug.
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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