Verbraucherbauvertrag, Bauvertrag nicht umgesetzt - Schadenersatz?

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H

hanghaus2023

Er sucht ja hier keine Rechtsberatung, sondern „Leidensgenossen“ mit denen man in Austausch treten kann. Finde ich legitim. So ´ne Sache kann krank machen.
Was hilft das dem TE? Das gehört mit anwaltlicher Hilfe geklärt. Sonst macht es den TE wirklich krank.

Das Scammer mit Anwälten zusammen arbeiten war mir neu. "Nettobausumme i.H.v. 170.000 EUR werden wir aufgefordert innerhalb weniger Tage 60.000 EUR" ist ja mal interessant ob das wirklich so gelaufen ist. Wer baut denn heute ein Haus für 170k?
 
11ant

11ant

Das Scammer mit Anwälten zusammen arbeiten war mir neu. "Nettobausumme i.H.v. 170.000 EUR werden wir aufgefordert innerhalb weniger Tage 60.000 EUR" ist ja mal interessant ob das wirklich so gelaufen ist. Wer baut denn heute ein Haus für 170k?
Gegenfrage: welcher Scammer würde denn gleich so eine hohe Summe fordern ? - an derlei hätte ich bei einer Null weniger noch gedacht, aber so nicht. Es sei denn, es gäbe dazu gleich einen Ratenzahlungsvorschlag ...

@Adriano273 es könnte zur Erhellung beitragen, Du stelltest das Schreiben hier anonymisiert ein (als stinknormale 200 dpi Scanbilder, kein PDF und erst recht kein Link), und antwortetest auf die Rückfragen.
 
X

xMisterDx

Die Summe der Forderungen ist sicherlich überzogen, aber ganz ohne wird man aus der Nummer kaum rauskommen.
Man kann nicht ernsthaft der Auffassung sein, einen Vertrag zu unterschreiben, dann 5x "Nö" zu sagen, wenn der Vertragspartner ein Grundstück vorschlägt und dann mit "Ich tue einfach gar nichts" aus dem Vertrag entlassen zu werden.

Solange der Vertrag besteht, kann der Auftraggeber ja jederzeit um die Ecke kommen und sagen "Ich hab ein Grundstück gefunden, bau mir bitte zeitnah das Haus da drauf." D.h. er muss eine gewisse Kapazität "blocken" für die Verträge, die er noch erfüllen muss.

Das mag dem einen oder anderen merkwürdig vorkommen und in der Praxis wird da sicherlich auch nicht ein Handwerker 2 Jahre lang "geblockt" sein. Aber der Auftragnehmer könnte in der Zeit andere Aufträge annehmen, mit neuen Preisen. Das heißt ihm entgeht ganz real Gewinn, wenn ihr den Vertrag glaubt durch Aussitzen aufzulösen.

Das mal als Erklärung warum, wenn auch keine 60.000 EUR, mit Sicherheit 10-15% der Auftragssumme als Schadenersatz in Ordnung sind.

PS:
Betrachten wir mal den Extremfall und dem Auftragnehmer springen in der Weise 10 von 20 Leuten pro Jahr ab. Dann kann er den Laden im Grunde dicht machen, wenn er keinen Schadenersatz fordert.
 
Tolentino

Tolentino

Ich denke es kommt echt auf den Vertrag drauf an. Wenn die exklusive Grundstücksvermittlung wirklich Bestandteil war und der GU/GÜ wirklich nur Schrottgrundstücke angeboten hat die nicht mal exklusiv gesichert waren, dann hat er ja auch seine Vertragspflichten nicht erfüllt.
Sicherlich war es ein Fehler da einfach gar nicht weiter zu kommunizieren und ja, eine anwaltliche Beratung sehe ich auch als angeraten.
 
andimann

andimann

Moin,

da sich der TE nur genau einmal angemeldet hat und das hier auch schon nicht zusammen passt:

Anfang 2023 erhielten wir ein Schreiben einer RA-Kanzlei die uns mitteilte, dass der Vertrag aufgrund nicht nachgekommener Mitwirkungsverpflichtungen als aufgehoben gilt mit den Rechtswirkungen einer Kündigung aus wichtigem Grund zugunsten der Mandantschaft.

Ausgehend von einer Nettobausumme i.H.v. 170.000 EUR werden wir aufgefordert innerhalb weniger Tage 60.000 EUR zu bezahlen.
würde ich die ganze Story mal ins Reich der Mythen und Legenden verorten.... So verpeilt kann man gar nicht sein, dass man eine Forderung eines Anwalts über 60k€ erstmal 2 Monate liegen lässt und kein Anwalt würde so lange die Füße still halten, wenn es eine berechtigte Forderung wäre...

Viele Grüße,

Andreas
 
11ant

11ant

Wenn die exklusive Grundstücksvermittlung wirklich Bestandteil war und der GU/GÜ wirklich nur Schrottgrundstücke angeboten hat die nicht mal exklusiv gesichert waren, dann hat er ja auch seine Vertragspflichten nicht erfüllt.
Die Bauernfänger schauen schon, den "Grundstücksservice" nicht zu einem eigenständigen Vertragsinhalt zu machen. Das gewerbsmäßige Anbieten fremder Grundstücke ist erlaubnispflichtig, und eine Maklerzulassung haben nur die allerwenigsten Häuser-Handelsvertreter. Exklusiv gesichert sind die Grundstücke regelmäßig nicht, weil die Anbieter keine Reservierungsgebühren investieren wollen. Makleraufträge darüber haben sie regelmäßig ebenfalls nicht, siehe Einleitungssatz. Um regelrechte Schrottgrundstücke handelt es sich fast nie. Häufig möchte zwar die Eigentümerin verkaufen, aber deren Schwester ihre Nachbarparzelle nicht, und dann hätte man nur Platz für das Haus ohne Garage oder so ähnlich. Oder die Traufhöhe im Bebauungsplan paßt nicht mit dem Kundenwunsch nach einer "Stadtvilla" zusammen. Oder der Preis im Inserat hätte gepaßt, aber die Nachfrage hat die Verkäufer zum Nachdenken angeregt, doch lieber einen Mondpreis zu verlangen. Eine Lieferfähigkeit hinsichtlich des Grundstückes kann der Häuser-Handelsvertreter also regelmäßig nicht garantieren. Es geht bei der Masche ja im Kern auch nur darum, ein konkretes Modell Wolkenkuckucksheim zum Gegenstand eines Vertrages und damit Berechnungsgrundlage einer Vertragsauflösungsentschädigung zu machen. Betrug wird nur mit Nachweis strafbar, die Beweislast liegt beim Geschädigten. Ein Leerverkauf von Grundstücken ist in der angebotenen Form auf keiner Gesetzbuchgrundlage strafbar, Geschädigte müssen für jeden Einzelfall einen Richter finden. Allerdings profitieren die Geschädigten regelmäßig selbst von einer Gesetzeslücke: während theoretisch jedes Eigentum - also auch das an einem Gehirn - verpflichtet, wird der Nichtgebrauch des letzteren in der Praxis nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt ;-)

Eine Exklusivität liegt allerdings regelmäßig tatsächlich vor, nämlich insofern, daß der "Grundstücksservice" nur denjenigen Interessenten zuteil wird, die einen Bauvertrag unterzeichnen. Damit ist de iure eine ausreichend signifikante Bevorzugung gegenüber Anderen gegeben.
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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