Verbraucherbauvertrag, Bauvertrag nicht umgesetzt - Schadenersatz?

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Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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Adriano273

Hast Du denn auf die Fristsetzungen nicht reagiert?
Doch ich hatte mich daraufhin gemeldet und mitgeteilt, dass wir kein Grundstück gefunden haben und den Vertrag damit kündigen.
Darauf wurde nie reagiert.

Als ich dem RA mitteilte, dass wir den Vertrag gekündigt haben kam nur:
auch eine Kündigung Ihrerseits führt zu einer Abrechnung nach § 648 Baugesetzbuch und damit zum mit Schreiben vom 3/2 geltend gemachten Zahlungsanspruch....
 
A

Adriano273

Die Summe der Forderungen ist sicherlich überzogen, aber ganz ohne wird man aus der Nummer kaum rauskommen.
Man kann nicht ernsthaft der Auffassung sein, einen Vertrag zu unterschreiben, dann 5x "Nö" zu sagen, wenn der Vertragspartner ein Grundstück vorschlägt und dann mit "Ich tue einfach gar nichts" aus dem Vertrag entlassen zu werden.

Solange der Vertrag besteht, kann der Auftraggeber ja jederzeit um die Ecke kommen und sagen "Ich hab ein Grundstück gefunden, bau mir bitte zeitnah das Haus da drauf." D.h. er muss eine gewisse Kapazität "blocken" für die Verträge, die er noch erfüllen muss.

Das mag dem einen oder anderen merkwürdig vorkommen und in der Praxis wird da sicherlich auch nicht ein Handwerker 2 Jahre lang "geblockt" sein. Aber der Auftragnehmer könnte in der Zeit andere Aufträge annehmen, mit neuen Preisen. Das heißt ihm entgeht ganz real Gewinn, wenn ihr den Vertrag glaubt durch Aussitzen aufzulösen.

Das mal als Erklärung warum, wenn auch keine 60.000 EUR, mit Sicherheit 10-15% der Auftragssumme als Schadenersatz in Ordnung sind.

PS:
Betrachten wir mal den Extremfall und dem Auftragnehmer springen in der Weise 10 von 20 Leuten pro Jahr ab. Dann kann er den Laden im Grunde dicht machen, wenn er keinen Schadenersatz fordert.
Wie schon anfangs geschrieben waren wir natürlich vollkommen naiv den Aussagen des Vertreters zu vertrauen, dass wir kein Risiko eingehen und wenn wir kein Grundstück finden auch keine finanziellen Nachteile haben werden...
Hätten wir den Vertrag prüfen lassen wären uns die Konsequenzen klar gewesen und wir hätten niemals unterschrieben.

Wie gesagt haben wir den Aussagen vertraut. Das fällt uns jetzt natürlich auf die Füße und wir erwarten auch nicht, dass wir da für 0 rauskommen... Aber der gesamte Betrag ist schon sehr hoch :(
 
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xMisterDx

Ich denke es kommt echt auf den Vertrag drauf an. Wenn die exklusive Grundstücksvermittlung wirklich Bestandteil war und der GU/GÜ wirklich nur Schrottgrundstücke angeboten hat die nicht mal exklusiv gesichert waren, dann hat er ja auch seine Vertragspflichten nicht erfüllt.
Sicherlich war es ein Fehler da einfach gar nicht weiter zu kommunizieren und ja, eine anwaltliche Beratung sehe ich auch als angeraten.
Es wird im Vertrag weder von "exklusiver" Vermittlung die Rede sein, noch werden die potenziellen Bauherren gerichtsfest dokumentiert haben, was Ihnen angeboten wurde ;)

Wer definiert überhaupt "exklusiv"? Und wie beweist man 2,5 Jahre später, dass es gar nicht "exklusiv" war?

Tja...
 
X

xMisterDx

Wie gesagt haben wir den Aussagen vertraut. Das fällt uns jetzt natürlich auf die Füße und wir erwarten auch nicht, dass wir da für 0 rauskommen... Aber der gesamte Betrag ist schon sehr hoch :(
Ja, der Betrag ist sicherlich zu hoch. Da handelt der GU nach dem Motto "Ich versuchs mal, vielleicht bekomme ich es ja."
Aber auf 10-15% werdet ihr euch bestimmt einstellen müssen. Und da ihr das Verfahren dann nicht gewinnt, sondern es zu einem Vergleich kommen wird, tragt ihr auch noch eure Anwaltskosten selbst.
Damit müsst ihr leider rechnen.

Habt ihr sauber dokumentiert, welche Grundstücke euch angeboten wurden und dass es genau die auch 1 zu 1 auf bekannten Portalen gab?
 
A

Adriano273

Ja, der Betrag ist sicherlich zu hoch. Da handelt der GU nach dem Motto "Ich versuchs mal, vielleicht bekomme ich es ja."
Aber auf 10-15% werdet ihr euch bestimmt einstellen müssen. Und da ihr das Verfahren dann nicht gewinnt, sondern es zu einem Vergleich kommen wird, tragt ihr auch noch eure Anwaltskosten selbst.
Damit müsst ihr leider rechnen.
Ja darauf haben wir uns bereits eingestellt...
 
Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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