Das ist das Schreiben in Auszügen:
Sie haben mit unserer Mandantschaft ein Verbraucherbauvertrag über die Errichtung eines Einfamilienhauses ... zum Preis von 200k abgeschlossen.
Der Bauvertrag kam nicht zur Umsetzung, so dass Ihnen unsere Mandantschaft mit Schreiben vom ... und ... jeweils Fristen zur Vornahme Ihrer Mitwirkungshandlungen (Benennung eines Baugrundstückes und Nachweis der Eigentumsverhältnisse) gesetzt hatte.
Diese Fristen sind abgelaufen.
Sie sind Ihren Mitwirkungsverpflichtungen nicht nachgekommen.
In der Folge der §§ 643, 643 Baugesetzbuch gilt der Verbraucherbauvertrag als aufgehoben mit den Rechtswirkungen einer Kündigung aus wichtigem Grund zugunsten unserer Mandantschaft.
Unserer Mandantschaft steht in der Folge der §§ 642, 643, 645 II, 280 ff Baugesetzbuch Schadenersatz zu welcher analog § 648 Baugesetzbuch zu errechnen ist.
Die Kalkulation liegt auf unserer Kanzlei vor.
Ausgehend von einer einer Nettobausumme in Höhe von 170 k wurde mit Baunebenleistungen in Höhe von 27 k, Bauleistungen in Höhe von 100 k und einem Deckungsbeitrag / Gewinn in Höhe von 46 k kalkuliert.
Von den Baunebenleistungen sind sämtliche Positionen bis auf die Vertriebskosten und die Lizenzgebühr in Höhe von 7k und 6 k als ersparte Aufwendungen in Abzug zu bringen.
Die kalkulierten Bauleistungen sind komplett als ersparte Aufwendungen in Abzug zu bringen.
Demgemäß verbleibt lediglich der kalkulierte Deckungsbeitrag / Gewinn sowie die beiden vorbenannten Kostenpositionen in Höhe von sodann 60 k als Zahlungsanspruch.
Wir haben Sie demgemäß aufzufordern diesen Betrag bis zum ... auf eines unserer benannten Kanzleikonten als Zahlungsempfangsbevollmächtigte zur Zahlung zu bringen.
Sollte Ihnen die Zahlung in einem Betrag bzw. innerhalb der Frist nicht möglich sein so steht es Ihnen selbstverständlich gerne frei innerhalb der Frist im Rahmen einer Teil- oder Ratenzahlung auf unsere Kanzlei zuzukommen.