Verbraucherbauvertrag, Bauvertrag nicht umgesetzt - Schadenersatz?

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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Tolentino

Tolentino

Das weiß ich alles wohl, es ging mir um die impliziten (und expliziten) Angaben des TE in Verbindung mit, Beiträgen, dass er schon wird zahlen müssen.
 
11ant

11ant

Das weiß ich alles wohl, es ging mir um die impliziten (und expliziten) Angaben des TE in Verbindung mit, Beiträgen, dass er schon wird zahlen müssen.
"Schick mir mal Geld" wird allerdings noch nicht allein dadurch zu einer titulierten Forderung, daß es ein Anwalt schreibt. Allerdings täte dem TE dennoch mehr Eile gut, auf den Wunschzettel nach eigener anwaltlicher Beratung zu erwidern.
 
A

Adriano273

Hallo liebe Community,
sorry, dass ich erst jetzt schaffe zu antworten...

Wir haben tatsächlich direkt nachdem wir die Aufforderung zur Zahlung erhalten haben einen RA eingeschaltet...
Dieser hat uns den Tipp gegeben parallel nach ähnlichen Fällen zu recherchieren und daher kommt auch erst jetzt meine Frage zu dem Thema.

Die Gegenseite hat die bisherigen Schreiben unseres RA abgelehnt und es wird jetzt vermutlich zu einer Klage gegen uns kommen.

Also ich denke da kann man nur raten direkt zum Fachanwalt zu gehen! Allerdings dürften die Chancen da gar nicht so schlecht sein, denn 60.000€ Strafe bei 170.000€ Nettobausumme könnte durchaus dazu führen, dass diese Vertragsstrafe und ggf. der Ganze Vertrag unwirksam ist.

ABER dazu berät euch der Fachanwalt den ihr zeitnah aufsuchen solltet!
Ja wir haben anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen.

Er sucht ja hier keine Rechtsberatung, sondern „Leidensgenossen“ mit denen man in Austausch treten kann. Finde ich legitim. So ´ne Sache kann krank machen.
Ja genau das ist korrekt. Ich versuche Betroffene zu finden die vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht haben und diese teilen könnten.

Was hilft das dem TE? Das gehört mit anwaltlicher Hilfe geklärt. Sonst macht es den TE wirklich krank.

Das Scammer mit Anwälten zusammen arbeiten war mir neu. "Nettobausumme i.H.v. 170.000 EUR werden wir aufgefordert innerhalb weniger Tage 60.000 EUR" ist ja mal interessant ob das wirklich so gelaufen ist. Wer baut denn heute ein Haus für 170k?
Der Vertrag stammt aus 2021 und natürlich war das keine Luxus-Variante.
Der gegenerische RA hat in seinem Erstschreiben auch direkt angeboten, dass wir auch in Raten zahlen könnten.
 
A

Adriano273

Die Summe der Forderungen ist sicherlich überzogen, aber ganz ohne wird man aus der Nummer kaum rauskommen.
Man kann nicht ernsthaft der Auffassung sein, einen Vertrag zu unterschreiben, dann 5x "Nö" zu sagen, wenn der Vertragspartner ein Grundstück vorschlägt und dann mit "Ich tue einfach gar nichts" aus dem Vertrag entlassen zu werden.

Solange der Vertrag besteht, kann der Auftraggeber ja jederzeit um die Ecke kommen und sagen "Ich hab ein Grundstück gefunden, bau mir bitte zeitnah das Haus da drauf." D.h. er muss eine gewisse Kapazität "blocken" für die Verträge, die er noch erfüllen muss.

Das mag dem einen oder anderen merkwürdig vorkommen und in der Praxis wird da sicherlich auch nicht ein Handwerker 2 Jahre lang "geblockt" sein. Aber der Auftragnehmer könnte in der Zeit andere Aufträge annehmen, mit neuen Preisen. Das heißt ihm entgeht ganz real Gewinn, wenn ihr den Vertrag glaubt durch Aussitzen aufzulösen.

Das mal als Erklärung warum, wenn auch keine 60.000 EUR, mit Sicherheit 10-15% der Auftragssumme als Schadenersatz in Ordnung sind.

PS:
Betrachten wir mal den Extremfall und dem Auftragnehmer springen in der Weise 10 von 20 Leuten pro Jahr ab. Dann kann er den Laden im Grunde dicht machen, wenn er keinen Schadenersatz fordert.
Wir sind uns bewusst, dass wir nicht ohne Zahlung aus diesem Angelegenheit herauskommen. Wir wollen aber natürlich versuchen diesen hohen Betrag irgendwie zu reduzieren.
 
A

Adriano273

Das versteht sich ja hoffentlich als Gesamtsumme aus Forderung und Anwaltsgebühren. Welche nicht erfüllten Mitwirkungspflichten werden Euch denn überhaupt vorgeworfen ?
Ich erinnere keine Variante dieser Bauernfängermasche, die über die Dummheit des Unterschreibens weitere Mitwirkungspflichten voraussetzen würde (und danke für nähere Hinweise, worin sich eine neue Mutante unterscheidet).


Zu diesem Thema habe ich eigentlich alles schon gesagt:
- zur Masche an sich

- zu den Suchbegriffen

(ein weiteres heißes Suchwort dazu wäre hier "Grundstücksservice"), und
- zu wen dazu ansprechen auch erst kürzlich
Die Mitwirkungshandlungen werden wie folgt angegeben:
Benennung eines Baugrundstücks und Nachweis der Eigentumsverhältnisse.

Nettobausumme: 170 k
Baunebenleistungen: 27,5 k
Bauleistungen: 100 k
Deckungsbeitrag/Gewinn: 45 k

Somit setzt sich die geforderte Summe zusammen aus:
Deckungsbeitrag/Gewinn: 45 k
und
Vertriebskosten und Lizenzgebühren: 13,7 k
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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