Bist du dir da sicher? Hättest du ggf. eine Rechtsgrundlage dafür in BW?
Mit derlei kennt sich hier v.a.
@Escroda deutlich genauer aus, aber ich wüßte nicht, was dagegen spräche. Auch in BW gibt es Doppelhaushälften, wie üblich mit getrennten Grundeigentümern.
Eigentlich wollen beide gern jeweils 1 Einfamilienhaus bauen.
Mit Einfamilienhaus meinst Du hier wohl "freistehend" (?)
Eine Partei würde zudem gern mit Keller bauen, die andere ohne. Wenn es der Platz jedoch nicht hergibt, werden es letztlich 2 Doppelhaushälfte.
Bei gemeinsamem / gleichzeitigen Bauen ist einmal mit und einmal ohne Keller wie ein Haus mit Teilkeller, das ist unproblematisch. Bei zeitversetztem Bauen wird ein symbolischer Häuserabstand nicht genügen (wenn der Mit-Keller nach dem Ohne-Keller baut).
Wenn mit/ohne Keller schon der ganze Unterschied ist, sehe ich kein Problem - ebensowenig wie wenn es nur um abweichende Innenaufteilungen geht. Unterschiedliche Geschosshöhen sind schon diffiziler beim Doppelhaus.
Und womit begründest du das?
Mit dem Grundstück, das schreibt er doch. Die Abstandsflächen geben hier klar den Rahmen, daß der ganze Klumpatsch in die rot schraffierte Fläche passen muß - als Rechteck(e) zumindest. Insgesamt könnten sie auch ein L oder ein T bilden, aber an der verfügbaren Gesamtfläche reißt das hier nur wenig.
Zweimal 9 m breit ist doch genau richtig für zwei schöne Doppelhaushälfte. Das ist weniger schmal, als wenn es typische klassische Reihenhäuser wären.
Strand inne Alpen is nich, musse ans Meer für.