2. Haus kaufen über Hypothek auf 1. Haus realisierbar?

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Zuletzt aktualisiert 09.03.2025
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H

Haus123

Dann wird es teuer, wenn die Verwandtschaft nicht gerade Eltern / Schwiegereltern sind und die Freibeträge damit dementsprechend hoch. Auch den Notaren gefällt ein "niedriger" Preis nicht. Die setzen einen höheren an (wollen ja auch entsprechend verdienen), auch wenn der tatsächlich nicht bezahlt wird.
 
G

Grundaus

Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar) und Schenkungssteuer (je nach Verwandtschaftsgrad) solltest du auf jeden Fall haben.
Es wäre mir aber auch deutlich zu risikoreich. Die können noch 10 Jahre leben und bei eurem Einkommen ist auch wenig mit Steuerersparnis
 
Musketier

Musketier

Ich hatte vorhin mal grob überschlagen und kam glaube ich irgendwo zwischen 70 und 80T€ fürs Wohnrecht raus.
Schenkungsfreigrenzen bei entfernten Verwandten wären glaube ich 20T€ pro Person. Wenn aber 2 Personen an 2 Personen schenken, dann kommt man vielleicht auf 80T€ raus. Der Rest an Schenkung wird dann mit 30% teuer.
Aber das ist nur gefährliches Halbwissen.
Es fehlt trotzdem noch locker ein 1000ter, der monatlich zusätzlich an Ratze gezahlt werden müsste
 
H

Haus123

Ich hatte vorhin mal grob überschlagen und kam glaube ich irgendwo zwischen 70 und 80T€ fürs Wohnrecht raus.
Schenkungsfreigrenzen bei entfernten Verwandten wären glaube ich 20T€ pro Person. Wenn aber 2 Personen an 2 Personen schenken, dann kommt man vielleicht auf 80T€ raus. Der Rest an Schenkung wird dann mit 30% teuer.
Aber das ist nur gefährliches Halbwissen.
Es fehlt trotzdem noch locker ein 1000ter, der monatlich zusätzlich an Ratze gezahlt werden müsste
Dann wäre man bei 40 Tsd x 30% = 12 Tsd Euro. Die muss man bei diesem Einkommen erst mal flüssig haben und das Risiko besteht immer, dass das Finanzamt sogar einen noch höheren Wert ansetzt,
 
Musketier

Musketier

Selbst wenn man bis Oktober mit dem Kauf warten würde, und noch das Geld für die Anschaffungsnebenkosten und die Schenkungssteuer hätte, dann sollten bei 2 älteren Gebäuden auch nicht unerhebliche Rücklagen für anfallende Reparaturen eingeplant werden.

Im Übrigen erlöscht das Wohnrecht nicht mit Umzug der beiden in ein Pflegeheim. Begrenzender Faktor ist der Tod und nicht der Auszug.
 
Zuletzt aktualisiert 09.03.2025
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