Der Präzedenzfall (mind 10 Jahre alt) ist auf einem alten Bebauungsplan für die frühere Hälfte der Straße, die jetzt ins neue Baugebiet verlängert wurde. In der Begründung des neuen Bebauungsplan wird jedoch erwähnt, dass der alte Bebauungsplan von der Gestaltung her fortgeführt werden soll. Taugt das dann als Argument?