Abartige Stellplatzsatzung - juristisch Vorgehen oder ignorieren?

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Tolentino

Tolentino

Ok, das ist wirklich Mist. Sorry, wenn die soweit gedacht haben, wird sich kaum was machen lassen.
Frage wäre was befestigt heißt. Evtl. reicht ja verdichteter Schotter, auf dem kann man dann Schotterrasen sähen. Die Fläche kann man dann immer noch schön zum Grillen, Tischtennisplatte oder sowas nutzen. Offiziell 2-3 Stellplätze in der Praxis halt Spiel- und Sportfläche.
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Normal dürfen die Plätze vor der Garage nicht mitgezählt werden, selbst wenn da in der Praxis sehr regelmäßig Besucher etc parken werden. Und schon hast du 7
Das ist aber normal. DIe Einfahrt muss frei sein.

Vorschlag: versuche mit den m2 WF unter 200 zu kommen. dann brauchst nur noch 4 Stellplätze.

Carport wuerde das auch entspannen. Da darfst die vor dem CP als Stellplatz nutzen. Einfach Garage ohne Tor einreichen. Achtung Ironie: Spaeter wird ein Tor nachgeruestet.

Ich vermute mal die Gemeinde hat in der Satzung auch Abloesebetraege fuer nicht vorhandene Stellplätze beschrieben. Das must dann halt falls doch jemand drauf kommt loehnen. Oder Du hast 2 SP fuer den Fall im Plan vorgesehen. Ausfuehrung: Rasengittersteine und fertig.

Wie gross ist denn das Grundstück?
 
Zuletzt bearbeitet:
S

Samantheus

Darf man denn vielleicht die Garage wenigstens direkt an die Straße bauen? Dann könntet ihr den eingesparten Platz woanders als Stellplatz deklarieren, der aber eben Freifläche zum spielen oder was weiß ich ist.
Die Platzierung wird im Bebauungsplan vorgegeben. Prinzipiell wollen wir das auch nicht, wir wollen den Garagenvorplatz schon als Stellplätze nutzen. Das sind ja eigentlich die praktischsten Stellplätze in der Realität und der täglichen Nutzung.

Carport wuerde das auch entspannen. Da darfst die vor dem CP als Stellplatz nutzen. Einfach Garage ohne Tor einreichen. Achtung Ironie: Spaeter wird ein Tor nachgeruestet.
Eine interessante Idee.... das werde ich mal dem Bauunternehmen vorschlagen.

Ich vermute mal die Gemeinde hat in der Satzung auch Abloesebetraege fuer nicht vorhandene Stellplätze beschrieben. Das must dann halt falls doch jemand drauf kommt loehnen. Oder Du hast 2 SP fuer den Fall im Plan vorgesehen. Ausfuehrung: Rasengittersteine und fertig.
Ja, Ablöse wäre prinzipiell möglich laut Satzung. Ein Betrag steht aber nicht drin. Das wäre aus meiner Sicht aber nur eine absolute Notlösung (Geldverschwendung für sinnvolle Vorgaben), da würde ich lieber den juristischen Weg gehen. Einfach einzeichnen im Plan wäre problemlos möglich. Übel wäre es eben nur wenn sie dann wirklich gebaut werden müssten, das würde ja den Garten total verhunzen.

Wie gross ist denn das Grundstück?
ca. 900m²
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Übel wäre es eben nur wenn sie dann wirklich gebaut werden müssten, das würde ja den Garten total verhunzen.
ca. 900m²
Da sollte man doch eine brauchbare Loesung finden. Wie gesagt Rasengittersteine ist guenstig und kann im Notfall genutzt werden. Die Kids werden aelter. Glaub mir, ich weiss wovon ich spreche.
 
A

Avaya90

Kannst Du uns einen Link der Satzung bereitstellen?

Im äußersten Fall würde ich tatsächlich dagegen klagen. Es ist einfach nicht einzusehen, weswegen ein "erkennbare" Einfamilienhaus so viele Stellplätze braucht. Wenn eurer Grundriss natürlich nach Haus mit 2 Wohnungen ausschaut, würde ich es anders bewerten.
 
S

Samantheus

Kannst Du uns einen Link der Satzung bereitstellen?

Im äußersten Fall würde ich tatsächlich dagegen klagen. Es ist einfach nicht einzusehen, weswegen ein "erkennbare" Einfamilienhaus so viele Stellplätze braucht. Wenn eurer Grundriss natürlich nach Haus mit 2 Wohnungen ausschaut, würde ich es anders bewerten.
Prinzipiell könnte ich einen Link bereitstellen, allerdings habe ich bei der Account Erstellung gelesen, dass Links posten verboten ist und zum löschen des Accounts führt...

Es handelt sich um ein reines Einfamilienhaus, ohne Einliegerwohnung oder ähnliches.

Würdest du denn direkt den jurististen Weg gehen oder erst mal "Dummy Stellplätze" einzeichnen und nur wenn der Bau gefordert wird dann den juristischen Weg gehen?
 
Zuletzt aktualisiert 24.12.2024
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