Abbruch Zusammenarbeit Architekt - verlangt überzogenes Honorar

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S

Slintrebla

Gibt es schon ein Ergebnis?
Hallo Voki1,

nein es gibt noch kein Ergebnis. Auf die Email des Architekten - in dem er die Forderung über die 16T€ gestellt hat - habe ich nicht geantwortet. Bis dato kam auch von ihm nichts weiteres.

Ich warte erst mal ab ob da noch etwas kommt.

Sein Vorgehen hat mir aber gezeigt, dass es die richtige Entscheidung ist, nicht mit ihm zu bauen. Im Nachhinein bin ich auch froh, dass es bereits jetzt zum Eklat gekommen ist, denn während der Bauphase ist ein Architektenwechsel doch sehr umständlich und wahrscheinlich auch kostspielig....

Gruß
Nils
 
F

flexistone

Hallo Voki1,

nein es gibt noch kein Ergebnis. Auf die Email des Architekten - in dem er die Forderung über die 16T€ gestellt hat - habe ich nicht geantwortet. Bis dato kam auch von ihm nichts weiteres.

Ich warte erst mal ab ob da noch etwas kommt.

Sein Vorgehen hat mir aber gezeigt, dass es die richtige Entscheidung ist, nicht mit ihm zu bauen. Im Nachhinein bin ich auch froh, dass es bereits jetzt zum Eklat gekommen ist, denn während der Bauphase ist ein Architektenwechsel doch sehr umständlich und wahrscheinlich auch kostspielig....

Gruß
Nils
Sprich er hat bis heute keine Honorarrechnung gestellt? Solange Du keine tatsächliche, schriftliche Honorarrechnung in Papierform vor Dir liegen hast, kommst Du zumindest nicht in Verzug.
Aber grundsätzlich ist das alles noch in der Schwebe. Der Architekt kann jederzeit noch eine Rechnung stellen - so schnell verfällt der Anspruch auf sein Honorar nicht.
Aber ich frage mich, wenn ihr ihn schon persönlich privat kennt, dann findet sich doch sicherlich ein einfacherer Weg als über Anwalt etc?!

Aber ich sehe, ähnlich wie meine Vorschreiber auch schon, die Email des Architekten nur als Angebot - sonst nichts.
Aber grundsätzlich gilt, dass derartige Verträge auch mündlich geschlossen werden können.
 
S

Slintrebla

Sprich er hat bis heute keine Honorarrechnung gestellt? Solange Du keine tatsächliche, schriftliche Honorarrechnung in Papierform vor Dir liegen hast, kommst Du zumindest nicht in Verzug.
Aber grundsätzlich ist das alles noch in der Schwebe. Der Architekt kann jederzeit noch eine Rechnung stellen - so schnell verfällt der Anspruch auf sein Honorar nicht.
Aber ich frage mich, wenn ihr ihn schon persönlich privat kennt, dann findet sich doch sicherlich ein einfacherer Weg als über Anwalt etc?!

Aber ich sehe, ähnlich wie meine Vorschreiber auch schon, die Email des Architekten nur als Angebot - sonst nichts.
Aber grundsätzlich gilt, dass derartige Verträge auch mündlich geschlossen werden können.
Hallo Flexistone,

vielen Dank für deine Antwort.

Nein, es gibt noch keine Rechnung in Papierform sondern 'nur' die Email in dem er ein Honorar über 16T€ fordert. Deshalb sehe ich auch noch keinen Grund, mich mit dem Architekt in Verbindung zu setzen. Mir ist es - egal ob wir den Architekt persönlich kennen oder nicht - natürlich auch lieber, uns außergerichtlich zu einigen. Das der ganze Vorgang noch wie ein Damoklesschwert über mir schwebt, ist mir bekannt. Auch das ein Vertrag durch konkludierte Handlung zustande kommen kann, weiß ich.

Die zu klärende Frage wird aber sein, ob er als Generalunternehmer - als der er aufgetreten ist - auch ein Anspruch auf ein Honorar hat. Wenn ja, wird zu klären sein, inwieweit die Leistungsphase 3 erbracht ist. Die Leistungsphase 1+2 sind unstrittig und die Leistungsphase 4 (Genehmigungsphase) wurde definitiv nicht erbracht.

Ich habe mich aber vorerst dazu entschieden, auf den Architekten zu warten. Zu einem klärenden Gespräch bin ich ja prinzipiell gerne bereit.

Gruß
Nils
 
E

E.Curb

Moin,

ein Architekt kann kein Generalunternehmer sein. Generalunternehmer und Architekt sind zwei völlig verschiedene Dinge. Der Architekt verkauft Dir kein Haus zu einem Festpreis und macht auch dementsprechend kein Angebot für ein schlüsselfertiges Haus. Wenn er Dir ein Angebot macht, dann höchstens für sein Honorar auf Grundlage der geschätzten Kosten (Baukosten).
Als Architekt hingegen ist er an die HOAI gebunden und muss zwingend nach dieser abrechnen.

Also ist er nun wirklich Generalunternehmer oder Architekt ?

Gruß
 
S

Slintrebla

Moin,

ein Architekt kann kein Generalunternehmer sein. Generalunternehmer und Architekt sind zwei völlig verschiedene Dinge. Der Architekt verkauft Dir kein Haus zu einem Festpreis und macht auch dementsprechend kein Angebot für ein schlüsselfertiges Haus. Wenn er Dir ein Angebot macht, dann höchstens für sein Honorar auf Grundlage der geschätzten Kosten (Baukosten).
Als Architekt hingegen ist er an die HOAI gebunden und muss zwingend nach dieser abrechnen.

Also ist er nun wirklich Generalunternehmer oder Architekt ?

Gruß
Der Architekt hat immer von einem Stück Haus gesprochen, welches er uns zum Festpreis angeboten hat. dem zufolge tritt er als Generalunternehmer auf, welcher und ein Angebot offeriert. Dieses haben wir abgelehnt. Daraufhin kam dann die Forderung über ein Honorar i. H. v. Knapp 16T€.
 
Zuletzt aktualisiert 04.02.2025
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