D
Dartfan
Also wir könnten bis 750-800k. Das wollen wir aber nicht ;-)
Aber falls etwas unvorhergesehenes passieren würde stünden wir nicht direkt selbst vor der Zwangsversteigerung.
Es gibt für den Bereich keinen separaten BP.
Also §34 Baugesetzbuch. Da dort 1,5-2 geschossige Häuser stehen und das Grundstück knapp über 1000 qm hat, dürften wir da grundlegend relativ wenig eingeschränkt sein. Ich denke auch, dass es möglich wäre, einen großen Teil des noch zu tätigenden Aushubs zu verteilen um es etwas auszugleichen bzw. Ggf dann auch irgendwann mal für die Anlage des Gartens zu nutzen, der zumindest neben dem Haus vermutlich eher terrassenartig werden würde, also wo dann auch was aufgeschüttet werden müsste.
Dann ist mein Gedanke bzw des Teilwohnkellers also auf jeden Fall nicht so falsch.
Aber falls etwas unvorhergesehenes passieren würde stünden wir nicht direkt selbst vor der Zwangsversteigerung.
Es gibt für den Bereich keinen separaten BP.
Also §34 Baugesetzbuch. Da dort 1,5-2 geschossige Häuser stehen und das Grundstück knapp über 1000 qm hat, dürften wir da grundlegend relativ wenig eingeschränkt sein. Ich denke auch, dass es möglich wäre, einen großen Teil des noch zu tätigenden Aushubs zu verteilen um es etwas auszugleichen bzw. Ggf dann auch irgendwann mal für die Anlage des Gartens zu nutzen, der zumindest neben dem Haus vermutlich eher terrassenartig werden würde, also wo dann auch was aufgeschüttet werden müsste.
Dann ist mein Gedanke bzw des Teilwohnkellers also auf jeden Fall nicht so falsch.