Abstand Terrasse zur Grundstücksgrenze

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Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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icandoit

Das ist so leider nicht ganz richtig.
Wenn das Ursprungsgelände schon ein Gefälle hatte, so dass das Wasser zum Nachbarn fließt, und man nichts an dem Gefälle verändert, dann ist man auch nicht verpflichtet das Wasser auf dem eigenen Grundstück zu halten.
Lediglich wenn man Veränderungen an der ursprünglichen Topographie vornimmt ist man dafür verantwortlich, dass die Veränderung nicht zu Lasten der Nachbarn geht.
Doch schon. Der Nachbar hat eben das Gelaende erhoeht. Das ist ja offensichtlich. Und genau der Streitpunkt.
 
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Isokrates

Doch schon. Der Nachbar hat eben das Gelaende erhoeht. Das ist ja offensichtlich.
Auch wenn etwas auf Fotos offensichtlich erscheint muss man das beweisen können.

Wie Escroda schon geschrieben hat muss erstmal gemessen und Einblick in die Bauunterlagen vom Nachbarn genommen werdenvbevor man hier weiter Rätsel raten betreibt.

Die Rechtslage ist dem TE ja nun hinreichend erläutert worden.
 
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icandoit

Ich wuerde, mit dem Nachbarn gemeinsam, mit einer Richtlatte und einer Wasserwaage von der Straßenkante bis zur Terrasse des Nachbarn mal die Hoehendifferenz messen. Falls man eine Schlauchwaage oder Niveliergeraet hat um so besser. Aber mit der Wasserwage geht das auch recht genau.

Da die Grundstücksgrenze im Urgelaende kaum Gefaelle hat ist das Ergebnis genau das was der Nachbar aufgefuellt hat. Das Ergebnis wuerde mich mal interessieren.
 
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icandoit

Auch wenn etwas auf Fotos offensichtlich erscheint muss man das beweisen können.

Wie Escroda schon geschrieben hat muss erstmal gemessen und Einblick in die Bauunterlagen vom Nachbarn genommen werdenvbevor man hier weiter Rätsel raten betreibt.
Einsicht in die Bauakte wird Dir nicht gewaehrt. Assser vom Nachbarn selber?

Man kann das auch selber ermittel siehe oben.
 
Nida35a

Nida35a

innerhalb kurzer Zeit steht da sowieso eine 2m Sichtschutzwand,
ausser die Frauen sind beste Freundinnen, dann gehört allen alles
 
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Isokrates

Einsicht in die Bauakte wird Dir nicht gewaehrt.
Man kann auch als Nachbar Einsicht in die Bauakte bei der Bauaufsichtsbehörde verlangen.
Man muss dafür ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dieses wäre grundsätzlich zu bejahen, wenn man in seinen Nachbarschaftsrechten verletzt sein könnte. Der häufigste Fall hierfür sind aktuelle Bauverfahren.

Man könnte also hier schriftlich unter Darlegung des berechtigten Interesses Einsicht anfordern.
Alternativ könnte man sich auch eine Genehmigung vom Nachbarn zur Einsicht ausstellen lassen.
Laut Aussagen des TE behauptet der Nachbar ja die ursprüngliche Topographie nicht verändert zu haben und müsste daher die Akteneinsicht nicht fürchten.
So könnte man zumindest argumentieren.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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