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icandoit
Doch schon. Der Nachbar hat eben das Gelaende erhoeht. Das ist ja offensichtlich. Und genau der Streitpunkt.Das ist so leider nicht ganz richtig.
Wenn das Ursprungsgelände schon ein Gefälle hatte, so dass das Wasser zum Nachbarn fließt, und man nichts an dem Gefälle verändert, dann ist man auch nicht verpflichtet das Wasser auf dem eigenen Grundstück zu halten.
Lediglich wenn man Veränderungen an der ursprünglichen Topographie vornimmt ist man dafür verantwortlich, dass die Veränderung nicht zu Lasten der Nachbarn geht.