Hallo,
ich darf hier keine Rechtsberatung betreiben, dies obliegt ausschließlich den beratenden Berufen. Deshalb meine Antworte bitte als "persönliche Meinung" verstehen.
Darf der GU ohne Ankündigung den Bauunterbrechen?
Ja, Du hast den Vertrag einseitig gebrochen, indem Du den fälligen Werklohn nicht überwiesen hast.
vor allem wenn ich als Begründung für den Einbehalt die Dokumentierten Mängel des Verband Privater Bauherren heranziehe und Angebote/ Kostenschätzung über die Sanierung habe.
Angebote zur Sanierung interessieren erst mal keinen Menschen, denn Deinem Vertragspartner steht das Recht der Nachbesserung zu. Erst wenn eine angemessene Frist fruchtlos verstreicht, darfst Du überhaupt fremdvergeben!
Du nennst leider eine unglückliche Kombination von Zuständen Dein eigen: auf der einen Seite einen, von Dir beauftragten RA wie einen Verband Privater Bauherren-Berater, auf der anderen Seite einen GU, dem mutmaßlich Fehler unterlaufen sind. Es ist in derartigen Situationen nicht ungewöhnlich, daß zwar das Problem erkannt, nicht aber der Wille erkennbar/vorhanden ist, Lösungen zu erarbeiten; erst recht nicht, wenn zusätzlich der geschuldete Werklohn einbehalten wird. Dazu ist es erforderlich, daß sich die Parteien an einen Tisch setzen und reden ... sachlich reden ... problemorientiert reden ... ohne wechselseitige Vorwürfe; es gilt nicht Probleme zu suchen, sondern sie zu lösen.
Aus meiner Sicht kommt dabei Deinem Verband Privater Bauherren-Berater eine besondere Verantwortung zu; ich hoffe, er kann sich zurücknehmen? Er _muß_ aus meiner Sicht als Mediator fungieren, nicht mit erhobenen Zeigefinger Drohkulissen aufbauen. Er sollte den Druck aus der Situation nehmen, eine gemeinsame _Sprachbasis_ mit Deinem GU finden und gleichermaßen mußt Du Dich zurücknehmen. Denn -
a) fehlender Funktionspotentialausgleich/ Fundamenterder
Ist übel, keine Frage, aber nicht unlösbar
alles andere liest sich eher plakativ, im typischen Wortschatz - falls Du es nicht ausformuliert hast - eines Verbands-SV. Nicht gerade gesprächsmotivierend, aber keinesfalls unlösbar.
Fazit: je besser der Verband Privater Bauherren-Berater ausgebildet, berufs- und lebenserfahren ist - je höher ist die Chance, das BV, wie geschuldet, zu beenden und nicht gegenläufige Standpunkte langwierig vor Gericht klären zu wollen. Bedenke - beim Hausbau treffen sich die Parteien immer vor dem LG .... das dauert ... kostet viel Geld/Nerven/Zeit und endet meist in einem Vergleich.
Liebe Grüsse, Bauexperte