Abtretungserklärung aus Guthaben

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Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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G

grit

Hallo,

ich bin gerade auf diesem Thema gelandet weil ich exakt das gleiche Problem habe.

Wir haben einen Vordruck von der Firma bekommen, da steht das Wort unwiderruflich nicht drin. Und dann noch " bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist die Rechtswirkung dieser Abtretung ohne Erklärung durch Baufirma oder Bauherr nichtig"

Ich bin nur auch nicht richtig glücklich damit, wenn das gesetzliche Mängel-und Rückhalterecht verankert wäre, dann wäre mir das lieber. Oder eine zeitliche Befristung. Jemand der sich auskennt prüft das gerade.

Dann hab ich noch eine Frage an alle, kennt ihr § 648 Abs. 6 , demnach müssen private Bauherren laut Baugesetzbuch keine solche Erklärung vorlegen. Warum hat sich noch niemand darauf berufen?!


VG
 
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Hallo,

ich bin gerade auf diesem Thema gelandet weil ich exakt das gleiche Problem habe.

Wir haben einen Vordruck von der Firma bekommen, da steht das Wort unwiderruflich nicht drin. Und dann noch " bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist die Rechtswirkung dieser Abtretung ohne Erklärung durch Baufirma oder Bauherr nichtig"
Kannst du mir mal schicken. Ich schicke meine Email per PM. Wäre super nett von dir.
Wenn da nicht unwiderruflich drin steht, dann ist es versteckt oder man kann es jeder Zeit widerrufen und dieses Schreiben ist für den Papierkorb

Ich bin nur auch nicht richtig glücklich damit, wenn das gesetzliche Mängel-und Rückhalterecht verankert wäre, dann wäre mir das lieber. Oder eine zeitliche Befristung. Jemand der sich auskennt prüft das gerade.

Dann hab ich noch eine Frage an alle, kennt ihr § 648 Abs. 6 , demnach müssen private Bauherren laut Baugesetzbuch keine solche Erklärung vorlegen. Warum hat sich noch niemand darauf berufen?!


VG
Das Frage ich mich auch? Irgendwie interessiert das keinen.
 
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Dann hab ich noch eine Frage an alle, kennt ihr § 648 Abs. 6 , demnach müssen private Bauherren laut Baugesetzbuch keine solche Erklärung vorlegen. Warum hat sich noch niemand darauf berufen?!
Ich weiß ein Forum ist keine Rechtsberatern, aber wie steht ihr zu diese Klausel:

eine unwiderrufliche und unbefristete Finanzierungsbestätigung

Auf Bauherren-Schutzbund steht

Vertragstext
Der Nachweis kann nur durch eine unwiderrufliche und unbefristete Finanzierungsbestätigung einer Bausparkasse oder eines Kreditinstituts mit Abtretungserklärung oder durch eine Bankbürgschaft gemäß dem vereinbarten Zahlungsplan über die Bereitstellung der Gesamtauftragssumme erbracht werden.


Rechtliche Begründung
Diese Klausell ist mit dem gesetzlichen Leitbild des § 648 a Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7 Baugesetzbuch nicht vereinbar und daher nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch unwirksam. Bauherren von Einfamilienhäusern sind von einer Sicherheitsleistung befreit. Dieses Verbraucherprivileg ist nicht abdingbar.
Beschluss: Landgericht Berlin - 26. O. 246/05


Ist dann diese Klausell ungültig? Wie seht ihr das? Sollte ich zum Anwalt gehen und prüfen lassen. Vielleicht brauchen wir keine Abtretungserklärung (rein rechtlich) nicht zu unterschreiben.

Gruß Jan
 
L

Landschafter1

Servus,
Habe eben mal den Verlauf hier gelesen ... Bei uns im Werkvertrag steht dass: " Der AG dem AN eine Finanzierungsbestätigung übergibt und sein Kreditinstitut die Zahlungen laut Zahlungsplan leistet. die Zahlungen erfolgen nach Fälligkeit, der AG ist in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 6 Werktagen nach Fälligkeit dem AN gutgeschrieben ist." Mein RA und mein Berater vom Verband Privater Bauherren haben beide das Geprüft und nichts ungewöhnliches empfunden , bis auf den Zahlungsplan, dass ich gefahrlaufe recht schnell zu überzahlen.

Da vorhin der Begriff Baustopp / Bauunterbrechung gefallen ist, hab ich dazu mal ne Frage. Auf meiner Baustelle läuft momentan nicht viel - Grund ich habe die Zahlungen eingestellt a) fehlender Funktionspotentialausgleich/ Fundamenterder, b) mangelhaftes bzw. falschgeliefertes Rohr der Fußbodenheizung, c) falsch eingebauter Verteiler der Fußbodenheizung (steht mitten im Raum), d) falscher Hersteller bzw. Marke des Bodenplattensystemes, e) Oberfläche der Bodenplatte ist nicht flügelgelättet und weißt erhebliche Unebenheiten auf, f) Gegengefälle in der Bodenebendusche im EG, h) Mangelhaft abgedichtete Fenster, i) Durchführungen der Rollomotoren nicht fachgerecht, j) erhebliche Schäden an der Sichtbalkendecke, k) Mangelhaft abgedichteter bzw. gar nicht abgedichteter Sockel des Gebäudes - alles dokumentiert über den Verband Privater Bauherren Betreuer .... Seit knapp 3/4 Wochen kommt keine Leistung mehr des GU mit der Begründung - wir hätten zu viel Einbehalt getätigt ... Wir haben uns mehrere Angebot machen lassen für die Regulierungen der Mängel und kommen da auf eine recht hohe Summe - wenn ich jetzt noch das nicht mehr zu regulierende Problem des vergessenen Fundamenterder/ Funktionspotentialausgleich sehe --- kommt sicherlich noch eine Wertminderung hinzu?

Ach und ich vergaß, laut meinen Gutachter ist auch der Ringerder mangelhaft
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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