G
grit
Hallo,
ich bin gerade auf diesem Thema gelandet weil ich exakt das gleiche Problem habe.
Wir haben einen Vordruck von der Firma bekommen, da steht das Wort unwiderruflich nicht drin. Und dann noch " bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist die Rechtswirkung dieser Abtretung ohne Erklärung durch Baufirma oder Bauherr nichtig"
Ich bin nur auch nicht richtig glücklich damit, wenn das gesetzliche Mängel-und Rückhalterecht verankert wäre, dann wäre mir das lieber. Oder eine zeitliche Befristung. Jemand der sich auskennt prüft das gerade.
Dann hab ich noch eine Frage an alle, kennt ihr § 648 Abs. 6 , demnach müssen private Bauherren laut Baugesetzbuch keine solche Erklärung vorlegen. Warum hat sich noch niemand darauf berufen?!
VG
ich bin gerade auf diesem Thema gelandet weil ich exakt das gleiche Problem habe.
Wir haben einen Vordruck von der Firma bekommen, da steht das Wort unwiderruflich nicht drin. Und dann noch " bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist die Rechtswirkung dieser Abtretung ohne Erklärung durch Baufirma oder Bauherr nichtig"
Ich bin nur auch nicht richtig glücklich damit, wenn das gesetzliche Mängel-und Rückhalterecht verankert wäre, dann wäre mir das lieber. Oder eine zeitliche Befristung. Jemand der sich auskennt prüft das gerade.
Dann hab ich noch eine Frage an alle, kennt ihr § 648 Abs. 6 , demnach müssen private Bauherren laut Baugesetzbuch keine solche Erklärung vorlegen. Warum hat sich noch niemand darauf berufen?!
VG
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