Abtretungserklärung aus Guthaben

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Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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G

Gschiborr

Das ist ja Grundstück. noch nicht direkt schlecht. Frage ist, wie die Vertragsgestaltung genau aussieht. Es kann z.B. nicht sein, dass die Baufirma direkten Zugriff aufs Konto bekommt. Du hast nämlich genau 1 (in Worten ein) Druckmittel gegenüber der Baufirma, wenn es zu Mängeln währende des Baus kommt. Und das ist Dein Geld. Un dieses Druckmittel darfst Du nicht aus der Hand geben.
Nordanney, Du hast Du Recht. Leider habe ich die Unterlagen der Bank und die des Bauträgers noch nicht. Allerdings habe ich das Konto schon eröffnet. Telefonisch wurde es mir schon einmal erklärt. Aber leider bin ich kein Bänker und habe auch nicht Finanzrecht studiert.
Sinngemäß eröffne ich ein Tagesgeldkonto. Erteile der Bank ein SEPA-Mandat auf mein Konto (in dem Fall mein Girokonto). Dann verdrehe ich das Referenzkonto auf das Konto des Bauträgers. Dann überweise ich 20% der Vertrags-/Hausbau/Werkvertragssumme auf das Tagesgeldkonto. Die Bank zieht von meinem Girokonto ein. Und dann kann ich und nur ich online die Abschlagszahlungen (nur!) an das Bauunternehmen zahlen. Und nirgend wo anders hin. Das Bauunternehmen hat keinen direkten Zugriff auf mein Tagesgeldkonto. Ich muss nur aufpassen, dass ich nicht mehr Geld auf meinem Konto habe als ich zahlen müsste. Denn ich selbst komme dann wohl nicht mehr dran
 
H

HilfeHilfe

bei normalen Sparkonten kann es höchstens eine Sparkasse , und das auch nur mit Kosten verbunden.

Und bei Abtretungen... naja was ist das für ein Bauträger ? Eher im low Budget Bereich ?

Eine Abtretung bedeutet das due quasi nie über dein Geld verfügen kannst & wenn es mal zu streit kommt auch nie den BT Switchen kannst.

Kannst schon aber dann ohne dein Geld. Da gibt's Rechtsstreit. Weiß auch gar nicht wie das bei einer Insolvenz ist...
 
Nordlys

Nordlys

Ich bin bei Berny.
Sowas würde ich nie machen. Als unser GU mit sowas kam, sagten wir, Herr S., wir trauen Ihnen zu, uns das Haus zu bauen und geben Ihnen unser Wort, dass wir es bezahlen können und auch werden. Jede Zwischenrechnung, innerhalb von 8 Tagen mit Skonto, innerhalb von 14 ohne. Darauf hat er eingeschlagen. Hand darauf, und so war es auch. Will der GU das nicht, ist er für mich der Falsche. K.
 
G

Gschiborr

Ich bin bei Berny.
**Will der GU das nicht, ist er für mich der Falsche. K.
Berny sagt mir jetzt nichts. Google findet Bauberatungsnetz der Bauherren??
Problem ist, dass wir schon unterschrieben haben und auch mit dem Bauunternehmen bauen wollen.
Dürfen die überhaupt so eine Klausel für Bauherren mit Privatvermögen so mit aufnehmen? Was uns ärgert ist, dass wir hier eine Unsicherheit mit dem beschriebenen Konto - also ein Risiko für uns - mit einbauen, obwohl wir das Geld bar unter dem Kopfkissen liegen haben. Und die Kosten für ein Notar (Anderkonto) sind nicht ohne laut unserem Bauunternehmen. Soll Vierstellig sein der Betrag.
 
Nordlys

Nordlys

Berny ist ein User hier, der vorher dazu was sagte....es ist doch ganz einfach: Du hast Geld, und die wollen Haus verkaufen. wenn Du wegen diesem Passus mit denen nicht willst, so zerreißt den Vertrag. Könnte ich verstehen. Oder aber, die glauben dir, dass du zahlen wirst. Du musst denen ja auch glauben, dass sie ordentlich bauen. Ggf. findet man so den Weg, dass man sagt: Jeden Zahlungsschritt beginnen wir mit eindrittel Anzahlung von mir, dann baut ihr, dann gibt es den Rest, wenn ihr fertig...dann nächster Schritt genauso. Oder zahlt ihr alles in 1 Betrag ?(Scanhaus Marlow). K.
 
O

Otus11

Dürfen die überhaupt so eine Klausel für Bauherren mit Privatvermögen so mit aufnehmen?
(…)
, obwohl wir das Geld bar unter dem Kopfkissen liegen haben.
(…)
Nach § 650 m Baugesetzbuch (n. F.) (für den neuen Verbraucherbauvertrag nach § 650 i Baugesetzbuch):
Ja, bis zur 20 % Grenze.

Der § 650 m ist zudem - auch zum Nachteil des Verbrauchers - abdingbar, vgl. § 650 o, der den lit. § 650 m Baugesetzbuch gerade ausklammert.

Das modifiziert zudem die Regelung in § 650 f Baugesetzbuch zur Sicherheitsleistung im Rahmen der Baudhandwerkersicherung, die dort eher für Unternehmer denn Verbraucher gilt - diese sind dort in § 650 f (VI) Baugesetzbuch ja gerade ausgenommen / sollen keine Sicherheit leisten. Aber das ist dort ebenfalls dispositiv (vgl. § 650 f (VII), der den Abs. 6 dort nicht nennt. Und § 650 m Baugesetzbuch geht dem über § 650 i (III) Baugesetzbuch "vor".

Und:
Bar unter KK = frei verfügbar / klaubar = Risiko für Baufirma (auch wenn freilich eher akademischer Natur).
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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