Abtretungserklärung aus Guthaben

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Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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Z

Zaba12

Hallo,
ich habe ebenfalls das Problem, dass mein Bauunternehmen eine Sicherheit haben möchte. Ich möchte das Bauvorhaben auch komplett bar bezahlen. Die Hinweise in den AGB der Baufirma hatte ich zwar gelesen, aber dachte nicht, dass es sich auf meine Barzahlung beziehen würde. Allerdings habe ich auch kein Kredit/Zinsrecht studiert.
Nun möchte mir mein Bauunternehmen eine Lösung über ein Notarkonto anbieten (Kosten trage ich) oder eine Lösung, dass ich ein Konto bei einer Bank (Tagesgeld) anlege und ein Formular "Verpfändung von Guthaben" dieser Bank unterschreibe und dann an das Bauunternehmen sende. Dann wird irgendetwas an dem Referenzkonto gedreht (habe ich noch nicht verstanden) und ich kann dann nur noch auf das Konto der Baufirma senden. Nirgend woanders hin.
Hat jemand sowas schon einmal gehört?

Gerald
Irgendwie verstehe ich das Geschiss mit der Sicherheit bei einem GU nicht! Bei Einzelgewerkvergabe gehen die Gewerke bei mir (vor allen der Rohbauer) auch mit 30-50k€ in Vorleistung.

Bis jetzt hat keiner gefragt, ob meine Finanzierung ausreichend ist und ob ich mir sicher bin das nach Leistungserbringung/ zum Abschlagszeitpunkt Geld fließt.
 
berny

berny

Nach § 650 m Baugesetzbuch (n. F.) (für den neuen Verbraucherbauvertrag nach § 650 i Baugesetzbuch):
Ja, bis zur 20 % Grenze.

Der § 650 m ist zudem - auch zum Nachteil des Verbrauchers - abdingbar, vgl. § 650 o, der den lit. § 650 m Baugesetzbuch gerade ausklammert.

Das modifiziert zudem die Regelung in § 650 f Baugesetzbuch zur Sicherheitsleistung im Rahmen der Baudhandwerkersicherung, die dort eher für Unternehmer denn Verbraucher gilt - diese sind dort in § 650 f (VI) Baugesetzbuch ja gerade ausgenommen / sollen keine Sicherheit leisten. Aber das ist dort ebenfalls dispositiv (vgl. § 650 f (VII), der den Abs. 6 dort nicht nennt. Und § 650 m Baugesetzbuch geht dem über § 650 i (III) Baugesetzbuch "vor".

Und:
Bar unter KK = frei verfügbar / klaubar = Risiko für Baufirma (auch wenn freilich eher akademischer Natur).
Jetzt ist endlich wirklich alles klar hier scnr
 
G

Gschiborr

Nach § 650 m Baugesetzbuch (n. F.) (für den neuen Verbraucherbauvertrag nach § 650 i Baugesetzbuch):
Ja, bis zur 20 % Grenze.
Der § 650 m ist zudem - auch zum Nachteil des Verbrauchers - abdingbar, vgl. § 650 o, der den lit. § 650 m Baugesetzbuch gerade ausklammert.
Danke. Alles klar.
 
H

HilfeHilfe

Irgendwie verstehe ich das Geschiss mit der Sicherheit bei einem GU nicht! Bei Einzelgewerkvergabe gehen die Gewerke bei mir (vor allen der Rohbauer) auch mit 30-50k€ in Vorleistung.

Bis jetzt hat keiner gefragt, ob meine Finanzierung ausreichend ist und ob ich mir sicher bin das nach Leistungserbringung/ zum Abschlagszeitpunkt Geld fließt.
Das sind die low Budget GU die ihre Ansprüche auch irgendwo abgetreten haben . Aber sei’s drum , unterschrieben ist unterschrieben
 
S

Suisser789

Hallo.

Ich habe aktuell akut das selbe Problem mit der verlangten Abtretungserklärung und kann die Beiträge noch nicht so richtig als hilfreich empfinden....:-(
Ich habe das gesamte Eigenkapital für das Haus und ich werde auf gar keinen Fall die verlangte Abtretungserklärung unterschreiben! @brokenlink, @grit und @Gschiborr wie ist es bei euch ausgegangen?? Konntet ihr mit der Baufirma verhandeln.
 
G

Gschiborr

Wir haben eine Verpfändungserklärung unterschrieben für ein Tagegeld - Konto einer Bank eines Autobilkonzernes in Braunschweig. 60 Prozent der Summe des Werkvertrags liegen dort. Kommen Rechnungen vom Bauträger weise ich die Rechnungen an. Muss ich schriftlich machen. Aber geht. Das ganze kostet einmalig 25 Euro. Als verhandeln würde ich es nicht bezeichnen. War ein Vorschlag des Bauträgers.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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