Einzelfälle sind zwar eigentlich untauglich für eine Grundsatzdiskussion, dennoch (m)ein kleiner Bericht womit ich heute früh drei Stunden beschäftigt war:
Meine Mutter hat die letzten 35 Jahre unverheiratet mit einem Mann (nicht mein Vater) zusammengelebt, und die letzten zehn Jahre zu Hause gepflegt. Anfang ´21 ist er gestorben. Die Tochter dieses Mannes hatte mit ihm vor über 30 Jahren gebrochen, da er nach ihrer Ansicht ´ihre Familie zerstört hat´. Der Freund meiner Mutter hat drei Jahrzehnte erfolglos versucht den Kontakt zu seiner Tochter wieder herzustellen. Schließlich resigniert hat er dann vor vier Jahren ein Testament aufgesetzt in dem meine Mutter als Alleinerbin eingesetzt wurde. Und jetzt kommt es: die Erbschaftssteuer beträgt 30% bei nur 20K€ Freibetrag, und der Pflichanteilsanspruch der Tochter besteht ggü der Erbin (also meiner Mutter). Unklar ist mir derzeit, ob dieser Pflichtanteil die zu versteuernde Erbmasse verringert oder nicht. Wenn es also ganz dumm läuft, muss meine Mutter zunächst das gesamte Erbe mit 30% versteuern und danach den Pflichtanteil der Tochter zahlen. Für die Tochter ist das Erbe steuerfrei.
So viel zum Thema Ungleichbehandlung.
Auch wenn es hier um eine kleine Summe geht, und weder meine Mutter noch ich und ein Problem damit haben, ist es noch immer ein Luxusproblem im Vergleich zu den allermeisten Normalbürgern. Die Heerscharen von Mitbürgern die hart arbeiten und sich trotzdem ab dem 20. fragen wie sie es zum Monatsende schaffen. Die überhaupt keine Chance haben Vermögen zu bilden welches wachsen könnte. Die von uns Vermögenden aus den Städten, und inzwischen selbst den Speckgürteln gedrängt werden. Die nun noch die volle Packung Inflation abbekommen. Und irgendwann in Altersarmut enden. Diese Mitbürger - und wahrscheinlich sind es mehr als wir denken - die dürfen sich über Ungleichbehandlung und Ungerechtigkeit beschweren.