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BananaJoe
Soweit ich das verstehe, kommt es für die Frage, ob die Brüstung nach hessischem Baurecht zu niedrig ist, nicht darauf an, auf welcher Seite sich der Fensteranschlag befindet, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.Wie geschrieben - Fensteranschlag in die andere Richtung und man kann bei geöffnetem Fenster weder auf die Wanne klettern noch rausfallen.
Davon abgesehen: Wäre diese Lösung wirklich günstiger (und damit für den GU eher akzeptabel) als das Anbringen einer Brüstung? Mit abschrauben und auf der anderen Seite anschrauben wird es ja vermutlich nicht getan sein, oder sind die "Pilzköpfe" im Rahmen so angebracht, dass die unabhängig vom Fensteranschlag an der richtigen Position sind? Außerdem sind doch ja die Löcher vom Linksanschlag weiterhin im Rahmen, sieht man die bei geschlossenem Fenster?
Zudem: Da die Wanne noch nicht steht, kann ich das nicht genau beurteilen, aber dem Plan nach wäre der geöffnete Fensterflügel vermutlich eher über der Badewannenmitte als über dem Badewannenrand. Daher würde das glaube ich nicht wirklich helfen.
Verstehe die Frage nicht so ganz. Der hat für diesen Punkt ca. 15 Minuten Arbeitszeit aufgewendet, damit wird der nicht reich...Dein Sachverständiger rechnet wie ab?
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