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hampshire
Sehe ich anders, denn die Vorschriften stützen zwar eine ablehnende Haltung des GU, schreiben diese aber nicht fest.Da wirst Du auf Granit beißen, so meine Einschätzung. Denn wie mehrfach schon geschrieben wurde, orientiert sich die Vorschrift zu Brüstungshöhen an Erwachsenen.
Meine Erfahrung mit Menschen im Allgemeinen und meinen Kindern im Besonderen ist, dass das Wissen um Regeln und Gefahren mitunter vom Handeln abstrahiert ist.Meiner Tochter konnte ich mit 2 1/2 Jahren schon sehr sicher erzählen was sie zu sein lassen hat.
Stimmt.Soweit ich das verstehe, kommt es für die Frage, ob die Brüstung nach hessischem Baurecht zu niedrig ist, nicht darauf an, auf welcher Seite sich der Fensteranschlag befindet, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Ich lese inzwischen fünf Ziele heraus:
Die Situation soll ordnungsgemäss ausgeführt werden
Eine Gefahrensituation und eine damit möglicherweise zusammenhängende Haftung soll vermieden werden
Die Lösing soll ohne besondere Aufmerksamkeit etwa eines zu kontrollierenden Abschliessvorgangs funktionieren
Die Lösung darf die Lüftungsmöglichkeit des Raumes nicht verhindern
Die Kosten für die ordnungagemäße Ausführung soll der GU tragen
Dann ist es einfach: Stelle fest was ordnungsgemäss ist, oder lasse es feststellen. Zahle die Differenz der vom GU vorgeschlagenen ordnungsgemässen Lösung zur gewünschten Lösung.