Zuletzt aktualisiert 30.11.2024 Sie befinden sich auf der Seite 4 der Diskussion zum Thema: BAFA Innovationsförderung luftwärmepumpe >> Zum 1. Beitrag <<
Kurze Frage - wie du funktioniert das eigentlich mit dem Nachweis der Jahresarbeitszahl? Ich habe den Antrag für wine Luft-Wasser-Wärmepumpe gestellt und die Bestätigung bekommen; wohnen aber auf der alp also bestimmt selbe Temperaturenbereich
Du brauchst keinen Nachweis erbringen ob sie die 4,5 wirklich erreicht hat. War zumindest letztes Jahr so. Wäre ja auch Unsinn, das erste Jahr ist ja auch nicht so aussagekräftig da so Dinge wie Aufheizprogramm mit Vorlauf Temperaturen gefahren werden die deutlich über den späteren sind.
Es ist immer ein rechnerischer Nachweis nach VDI zu erbringen. Die in der Praxis erreichten Werte hängen zum großen Teil vom Nutzerverhalten ab und sind deshalb für die Förderung irrelevant.
Es ist immer ein rechnerischer Nachweis nach VDI zu erbringen. Die in der Praxis erreichten Werte hängen zum großen Teil vom Nutzerverhalten ab und sind deshalb für die Förderung irrelevant.
ie Förderung setzt voraus, dass aber auch eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4,5 zu erreichen. Bis März durfte diese noch mit der alten Version der VDI berechnet werden. Ab März muss diese jedoch nach der neuen VDI berechnet werden. Die neue Berechnungsmethode ist näher an der Praxis. Deshalb kommen da im allgemeinen schlechtere JAZen raus