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Hätte er, sollte er aber nicht. Wie ich schon sagte: Wir haben das zu bestimmen.Der jetzt beauftragte Fensterbauer hätte die Fenster auch nach unseren Plänen einbauen können
Ich kann nichts dafür, wenn Ihre Anwältin das nicht sofort an Sie weiterleitet.Bedauerlich ist, dass die Änderungswünsche am 21.07. zunächst an den Anwalt des Bauherren geschickt wurden, der wiederum diese am 22.07. unserem Anwalt schickte. Wir haben dieses Schreiben am 25.07. erhalten