Das soll nun geschehen: Ich habe heute korrigierte Pläne bekommen und wenn ich dazu die Freigabe erteile, sollen die Arbeiten kommenden Montag fortgesetzt werden. Bei der Durchsicht der Pläne frage ich mich, ob es nicht notwendig ist, dass ein Architekt rechnen kann oder ob es bei mir einen Denkfehler gibt. Im Büro und im Gäste-WC sind die Fensterelemente (zusammen mit dem Rollladen) 1500 mm hoch. Die Pläne der Fensterfirma habe ich vorsorglich an die Norddeutsche Planungsgesellschaft geschickt.
Die Rohbauhöhe des Erdgeschosses betragt 2750 mm. Es war mein Wunsch, dass alle Fenster bis unter die Decke reichen. Dann würde ich so rechnen: 2750-1500=1250 und käme auf eine Brüstungshöhe von jeweils 1250 mm, bzw. 125 cm. Wahrscheinlich muss ich mich irgendwo verrechnet haben, denn in den Plänen steht bei einem Fenster (Büro) RFB Brüstungshöhe 1,00 und bei dem anderen (Gäste-WC) RFB Brüstungshöhe 1,10. Kann mir da bitte jemand helfen?
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Anhang gelöscht; es waren - wieder einmal - sämtlich persönliche Daten zu lesen. Danke @Doc.Schnaggls für den Hinweis!
Liebe Grüsse, Bauexperte