Bitte vergesst nicht, das ich ein Fertighaus zu bauen gedenke. Das heißt die Außenmaße vom Haus sind fix und nicht veränderbar. Ich kann auch nicht den Erker in seiner Größe verändern. Weberhaus hat einen Standarderker, den ich entweder wählen, oder abwählen kann.
Ich will's mal so sagen:
In Deinem ET gehen Dir in Bezug auf Dein favorisiertes Grundstück bzw. das dazugehörige Baufenster Vokabeln wie "unfair", "nicht fair" über die Lippen resp. die Tastatur und das Bauamt kriegt auch gleich einen drüber, Zitat:"irgendein Depp hat 1975 gemeint, die Bauvorschriften korrigieren zu müssen."
An Deinem BV willst Du aber nicht rütteln, da ist alles fix und Standard,m die 108,5m² sollen gefälligst in ein 100m²-Baufenster passen, Dein Wohnzimmer muss zwingend 40m² groß sein etc. pp. und von uns bzw. hier im Forum willst Du jetzt hören, dass Du das Grundstück ruhig kaufen kannst/sollst, weil das wird schon irgendwie passen.
Mal im Ernst, gedenkst Du überhaupt mal nach, was Du da vorhast bzw. was Du hier im Forum erwartest?
- Deine Grundfläche hat fix 108,5m². Damit Dein BV in einem Baufenster überhaupt noch ein wenig geschoben werden kann, sollte Dein Grundstück ein Baufenster von mindestens 120m² resp. ca. 11x11m haben, besser 12x12m. Du versuchst also mit Gewalt 11l Wasser in einen 10l-Eimer zu pressen. Das gibt das Grundstück ohne Nachverhandlung mit dem Bauamt nicht her und hier ist niemand befähigt, in den Kopf des zuständigen Sachbearbeiters zu schauen.
- Du hast Dich für ein Weberhaus entschieden. Im Kaufvertrag ist eine Architektenleistung inkludiert. Aufgabe des Architekten - den Du bezahlst - wäre es, Deinen Grundriss auf dem Grundstück darzustellen und die Abweichungen zu beschreiben, die nötig sind. Das Grundstück bietet - so weit ich das aus dem Foto des B-Plans erkennen bzw. abgreifen/schätzen kann - nach Osten genügend Grenzabstand, sodass eine Erweiterung/Überschreitung des Baufensters um ~1,5m zumindest keine weiteren rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen würde (etwaig Abstandsflächenbaulast, wenn 3m-Standard unterschritten wird). Dazu wird, je nach Antwort/Einstellung des Bauamts ...
- ... entweder eine Anpassung des B-Plans fällig, zB aber nicht beschränkt auf die Möglichkeit eines vorhaben bezogenen B-Plans explizit zugeschnitten auf Dein BV. Oder aber und ebenfalls nicht beschränkt auf diese Möglichkeit ...
- ... eine Baugenehmigung mittels Abweichung vom Bebauungsplan und Nachbarzustimmung o.ä.
Mit anderen Worten: wenn Du denen beim Bauamt doof kommst, und die alle als Deppen bezeichnest, dann kannst Du Dir das Grundstück aus dem Kopf schlagen. Mit oder ohne Erker, das spielt dann keine Rolle. Wenn Du bereit bist, Zeit und womöglich etwas an Mehrkosten zu investieren, dann kann man Dein BV - wenn auch äußerst knapp - auf das Grundstück bekommen.
Das allerdings nur in Zusammenarbeit mit Deinem Architekten, dem zuständigen Sachbearbeiter und einem gewissen Maß an Kompromissbereitschaft Deinerseits. Wenn Dir das nicht gegeben ist, solltest Du definitiv ein Grundstück suchen, dass von Haus aus ein passendes Baufenster bietet.
Last Not least: wenn einer der Nachbarn querschießt, kannst Du die Idee mehr oder weniger sofort begraben bzw. Du wirst Dich auf einen Klageweg mit ungewissem Ausgang einstellen müssen, wobei unklar ist, ob Du den Klageweg überhaupt wirst bestreiten können. Der Bebauungsplan für das Grundstück ist zunächst mal verbindlich und Du hast keine Möglichkeit, auf eine Änderung zu klagen.
Insofern ist Deine Verhandlungsposition ggü. den "Deppen" vom Bauamt ziemlich schwach. Das solltest Du bei den Gesprächen im Hinterkopf behalten.
MfG
Dirk Grafe