Ich denke aktuell ist es nicht mal die Bauleistungsbeschreibung, denn da geht es im Grund und hauptsächlich nur um die Nennung von Marken, Größenangaben etc. und einige Dinge, die noch ergänzt werden müssen bzw. unklar sind. Nichts nachteiliges für das BU.
Wie bereits erwähnt wurde, lässt sich das so pauschal gar nicht sagen. Wenn einige Dinge spezifiziert werden, nimmt es dem Bauunternehmer die Flexibilität und das ist für ihn nachteilig. Welche Größenangaben fehlen denn?
...aber es muss doch auch verstanden werden, wenn ich mich absichern bzw. einige Dinge einfach näher beschrieben haben möchte. Wenn mir eine Heizung eingebaut wird ist das schön, aber was für eine? Leistung? Marke? Wäre doch eigentlich kein Problem, das einfach zu nennen?
Ich glaube schon, dass der Bu versteht, dass du dich absichern möchtest. Biete ihm doch an für diese Absicherung 5.000€ mehr zu bezahlen. Seit wann gibt es denn zusätzliche Absicherung kostenlos? Stichwort: Versicherungen
Wie bereits erwähnt wurde, müssen einige Dinge erst berechnet werden, bevor eine Aussage zur Leistung getroffen werden kann insbesondere wenn man bei einem Heizungshersteller zwischen der mittleren und der großen Leistungsvariante steht (oder aufgrund dessen ein Produkt eines anderen Herstellers viel besser passen würde).
Es sollte also drinstehen, ob es sich um eine Gastherme, eine Luftwärmepumpe oder etwas anderes handelt. Aus meiner Sicht muss nicht die konkrete Leistung angegeben sein. Es wird eine Heizlastberechnung geben und aus der geht dann hervor was eingebaut werden muss. Da kann der BU aber auch nicht einfach die die halbe Leistung installieren und sagen das passt schon so.
Wenn ich eine Eingangsüberdachung haben will, ist auch das schön. Aber nur die Aussage, es wird eine Eingangsüberdachung gebaut ist recht unspezifisch. Sind das jetzt 2 Stühle über der Tür, ein einfaches Brett ausm Baumarkt oder eine Überdachung in Wlamdachform, mit schwarzen, engobierten Dachziegel der Marke x udn das Dach steht auf 2 runden Säulen Durchmesser x? Ist schon was anderes. darum geht is, in Bezug auf die Bauleistungsbeschreibung, eigentlich.
Walmdachform und Marke der Ziegel kann ich nachvollziehen, Durchmesser der Säulen schon nicht mehr.
Wenn ich jetzt mit einer Vertragsstrafen von xxxx Euro komme, dann verstehe och die Bedenken der BU. Oder mit einer Bankbürgschaft.
Genau da würde ich die Bedenken nicht verstehen. Der BU ist ja selbst für den zeitplangemäßen Baufortschritt verantwortlich. Für Verzögerungen durch Änderungen und Eigenleistungen des Bauherren und schlechte Witterung gibt es entsprechend Aufschub. Demnach kann der BU also auch saftige Vertragsstrafen akzeptieren, wenn ihm eine angemessene Bauzeit zugestanden wird. (Bei uns bspw. 7,5 Moante Bauzeit, also eher viel. Vertragsstrafe haben wir deutlich nach oben verhandelt und liegt jetzt bei ~3400€/Monat)
Die Bankbürgschaft sollte normalerweise auch kein Problem sein. Es stellt sich nur die Frage wer die Kosten für diese trägt. Wenn du bereit bist, sie zu bezahlen, sollte der BU damit kein Problem haben.
Aber wann auch bspw. der Bauantrag zu übergeben ist an uns oder der Baufertigstellungstermin poder Bauablaufplan etc. sind ja nicht so, das der BU jetzt benachteiligt wird.
Bei uns steht kein Baufertigstellungstermin drin sondern nur ein Baubeginn und eine Bauzeit aus der sich ein Baufetrigstellunsgtermin erschließt. Einen Bauablaufplan haben wir letzte Woche erhalten, wo der Rohbau zur Hälfte fertig war. Ist für eine Orientierung nicht schlecht, aber kann sich aus zahlreichen Gründen sowieso verändern. Zudem ist die Bauzeit kriegsentscheidend und nicht was im Bauablaufplan steht.
Insgesamt gehst du aus meiner Sicht an diversen Stellen einen Schritt zu weit mit deinen Forderungen, was nach einer Rechtsberatung auch zu erwarten war. Mit dieser Einstellung wirst du bei anderen Firmen auch ein Problem haben. Vielleicht kennt hier jemand im Forum Firmen bei denen du Aussicht auf Vertragsänderungserfolg hast.