Baulücke / Zufahrt für umliegende Grundstücke / §34 Nachbarbebauung

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Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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PyneBite

@Escroda:
Die Teilung ist bereits vollzogen. Leider mit der Zufahrt.
Die Vereinbarungen für die Zufahrt müssten ja dann im Grundbuch verankert werden. Das habe ich eben beim Verkäufer angefordert.

Ich konnte den Begriff Traufhöhe nicht zuordnen und habe eben mal geschaut. Jetzt wird mir klar, was du damit meinst. Damit wäre meine Variante - egal wie - nicht möglich.
Ich dachte anfangs, dass das Ende vom Dach entscheidend ist.

Wer kann mir die Baugrenzen nennen? Das Bauamt teilte mir nur mit, dass 3m Grundstücksgrenze (bzw. 6 m vom Neubau zum Nachbarn neben der Einfahrt) eingehalten werden müssen.

@guckuck2
Die beiden gezeigten Beispiele sollten nur darlegen, welche Hausform wir wünschen. Das sind einfach nur Ergebnisse aus der Google-Suche, um mein Anliegen zu verdeutlichen.
Von daher sind Grundflächen und Verglasung erst mal weit an der Realität vorbei.

Stand jetzt würde ich wohl unseren Wunsch nicht realisieren können, da die Traufhöhe nicht hoch genug ist.
Damit würde ich vermutlich Abstand von dem Grundstück nehmen.

Danke auf jeden Fall für eure schnellen Antworten!

Liebe Grüße
 
11ant

11ant

Ich bin zu blöd, um vernünftig zu zitieren.
Blöd bin ich auch, das Zitieren gelingt mir aber dennoch recht einfach: Passage mit der Maus textmarkern, es öffnet sich eine Option "Zitieren".
Wer kann mir die Baugrenzen nennen? Das Bauamt teilte mir nur mit, dass 3m Grundstücksgrenze (bzw. 6 m vom Neubau zum Nachbarn neben der Einfahrt) eingehalten werden müssen.
Die meinen damit den seitlichen Bauwich von 3 Metern (oder halber Haushöhe, wenn das mehr ist), auf beiden Zaunseiten zusammen also 6 Meter zwischen den Häusern. Zur Straße hin kann es anders sein, z.B. durch eine Fluchtlinienvorschrift oder in vielen Bundesländern 5 Meter vor Garagen / überdachten Stellplätzen.
Gegenüber sind aber sehr hohe Einfamilienhaus, gefühlt 12 m hoch. Aber mit sehr spitzen Satteldächern. Von daher gehe ich dort auch von 1,5 geschossig aus.
Ich vermute eher ein dejustiertes Augenmaß
 
O

Osnabruecker

Damit würde ich vermutlich Abstand von dem Grundstück nehmen
Vernünftig.
Wenn das Grundstück bzw. die Bauzwänge nicht zu den Wünschen passen, einfach mal Nein sagen.

Die von dir beschrieben Wunschhäuser sind in 120-140 m2 nicht möglich. Mein Tipp:
Arbeite dich von innen nach außen vor. Was brauchst du im Haus? Und dann entwickelt sich der Rest von allein.

Wer von außen nach innen baut, baut teuer und schränkt sich innen ein. Mir ist das innere des Hauses wichtiger als das äußere.
Das sage ich als Ingenieur... Architekten werden mich jetzt erschießen
 
Tassimat

Tassimat

Die Teilung ist bereits vollzogen. Leider mit der Zufahrt.
Die Vereinbarungen für die Zufahrt müssten ja dann im Grundbuch verankert werden. Das habe ich eben beim Verkäufer angefordert.
Wenn aktuell im Grundbuch nichts steht, dann existiert kein Wegerecht und du kannst die Zufahrt dichtmachen! Hier hättest du einen Ansatz den Nachbarn die Kosten für das Pflastern im Gegenzug für ein Wegerecht aufzudrücken. Geht natürlich nur, wenn die Grundstücke auch anderweitig zu betreten sind und du ein dickes Fell für Nachbarschaftsstreitigkeiten hast

Nachtrag: Es gibt ein aktuelles BGH Urteil dazu. Google mal nach "BGH entscheidet: Kein Wegerecht aus Gewohnheit".
 
11ant

11ant

Mich würde die Begründung interessieren. Man sieht doch ständig 1,5 Geschosser mit 120-140 qm und stark geneigtem Satteldach. Wieso sollte das mit einer 15 Grad Neigung nicht funktionieren?
Weil bei geringer Dachneigung entweder zu wenig Stehhöhe ist oder das Dach so sehr angehoben werden muß, daß darunter ein Vollgeschoss entsteht. Mir scheint das Grundstück für ein Häuschen der gewünschten Größe gut geeignet, nur von der geringen Dachneigung wirst Du Dich dort verabschieden müssen. Aber die gewünschte Wohngröße ist problemlos in einem Anderthalbgeschosser unterzubringen. Mehr noch - oder besser gesagt: im Gegenteil, dafür ist ein Zweigeschosser unwirtschaftlich. Was läßt ihn Dich so sehr wünschen ?
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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