Baulücke / Zufahrt für umliegende Grundstücke / §34 Nachbarbebauung
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Zuletzt aktualisiert 26.12.2024 Sie befinden sich auf der Seite 8 der Diskussion zum Thema: Baulücke / Zufahrt für umliegende Grundstücke / §34 Nachbarbebauung >> Zum 1. Beitrag <<
Im Prinzip ist das richtig, das Grundstück werden wir nicht kaufen.
Wenn du allerdings Fragen, Lösungen oder Ergänzungen zum Sachverhalt oder dem geplanten Haus hast, kannst du diese natürlich gerne mitteilen!
Vielleicht hilft dieser Thread ja zukünftig jemand anderem - und dank Corona bin ich beruflich nicht sehr stark ausgelastet und freue mich über interessanten Austausch!
Kurze Frage an alle:
Es hat sich evtl. ein weiteres Grundstück aufgetan. Auch wieder § 34.
Allerdings gibt es hier andere Fragen - kann ich diesen Thread weiterhin dafür nutzen, oder sollte ich einen neuen eröffnen?