Bauunternehmer will Rechnung für Planungsleistungen stellen

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N

nordanney

Nochmal, wäre es ein Architekt gewesen
Nicht über "was wäre wenn" diskutieren. Es ist ein Unternehmer - wenn er eine Vergütung haben möchte, MUSS er es kommunizieren.
Hat er das wirklich? Weißt Du, ob der GU gesagt hat, ich erstelle Ihnen kostenlos einen Entwurf?
Lt. TE hat er das. Und genau darauf reflektiere ich.

Noch einmal. Er hat eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes erhalten. Dieses Angebot hat er - so wird es vom TE geschrieben - ohne Nennung eines Preises gestellt. Das Angebot wurde nicht angenommen. Nachträglich ist er jetzt angepisst und will Geld kassieren. Wenn er "vergessen" hat, einen Preis für seine Leistung zu nennen, ist das einfach sein persönliches Pech. Nicht mehr und nicht weniger.
Sofern der Fall genau so liegt, wie vom TE geschrieben, hat er Anspruch auf genau 0€.
 
Y

ypg

Er übergab uns die Entwürfe, die Beschreibung, einen Vertragsentwurf und ein Angebot (als Komplettpreis für das Haus inkl. Bauantragsunterlagen und statischer Nachweise) in einem persönlichen Termin.
Was ist denn da für Kommunikation gewesen? Am letzten Tag der Übergabe?
Das schreibt sich jetzt so schnell dahin, aber der ganze Prozess lief zäh, bedurfte vieler Nachfragen und dauerte 9 Monate.
Ja, ok. Das würde ich aber nicht werten. Ein länger Werdegang kann genauso gut an der „Geduldigkeit der Bauherrn“ liegen.
Wir hörten seit September 2020 nichts mehr von ihm
Und drei Wochen Kur sollte man auch machen dürfen. Sie war von ihm ja angekündigt.
Dez 19, 9 Monate, + Kur, Sept 20.... das liest sich wie ne 9-monatige Schwangerschaft ;)
Ich driffel das auf, weil die Zeit nachvollziehbar ist und in eine „Wertung“ nicht einfließen sollte.
Dass er für die Erstellung seines Angebots Geld verlangen könnte, wäre uns nicht in den Sinn gekommen. Man muss doch als Bauherr in der Lage sein, Angebote von Firmen einzuholen und vergleichen zu können.
Stimmt. Es gibt aber auch mündliche bzw einvernehmliche Verträge.
Beim Architektenbüro zb : nimmt man die Dienstleistung einer Planung an, hat man einen Vertrag geschlossen.
Sage ich einem Tischler, bevor sein genaues schriftliches Angebot über die Küche gefertigt ist, dass er bitte schon mal die Musterproben für die Oberflächen bestellen und mir geben soll, könnte das auch schon eine Vertragszusage sein, bevor ich überhaupt den schriftlichen bekommen habe.
Ja er hat den Entwurf und die Baubeschreibung angepasst. Aber schließlich hätte doch für uns dies beides stimmen müssen, um überhaupt eine Beurteilung seines Angebotes vornehmen zu können.
So eine total individuelle Anpassung kenne ich nicht. Ich kenne auch keine Anpassung der Bauleistungsbeschreibung. Die Bauleistungsbeschreibung ist Bestandteil des Werkvertrages. Die ist meist anwaltlich so geprüft, dass kein Fehler zu einer Klage führen kann. Deshalb ändern die Firmen die Bauleistungsbeschreibung nicht, sie wird mit Positionen erweitert. Das passiert mit Knopfdruck, macht also keine Arbeit. Eine Kalkulation eines Hauses wird über die QM überschlagen, dafür muss man keine individuellen Wände schieben. Extravaganzen baut der GU eher nicht. Aber Grundrissanpassungen machen Arbeit und kosten .
Aber dann muss man das dem Kunden gegenüber vorher kommunizieren, und auch, welcher Preis angesetzt wird. Uns gegenüber wurde nie etwas derartiges geäußert.
Da hast Du recht. Allerdings, seid Ihr da sicher? Siehe oben.
Wenn jemand in seiner Baubeschreibung keine Angaben zu Herstellern, Qualitätsgüten etc. macht, weiß ich doch gar nicht, ob der gebotene Preis überteuert oder gerechtfertigt ist. Daher wünschten wir eine Konkretisierung der Baubeschreibung.
Siehe oben.

Ich würde auch erst mal gar nix zahlen. Allerdings heißt es nicht, dass man sich im Recht befindet, wenn zig Bauherrn in einem Forum entrüstet sind.

Was steht denn in den Unterlagen im Kleingedruckten oder so, die einen Anhaltspunkt geben könnten, in welchem Status ihr hängt?
Da steht doch auch Grundsätzliches, Vertragsbedingungen usw.
Da müsste eigentlich die Lösung des Rätsels stehen.
 
S

Spiegel99

Der GU muss aber beweisen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist, gleich ob schriftlich oder mündlich. Gibt es schriftliche Unterlagen/Zeugen? Abrechnung über HOAI dürfte wahrscheinlich auch nicht möglich sein.
 
A

apokolok

Entwurfsplanung ist in aller Regel mit Kosten verbunden.
Ich bin der Meinung, dass der nachgewiesene Aufwand auch zu bezahlen ist.
 
N

nordanney

Ich bin der Meinung, dass der nachgewiesene Aufwand auch zu bezahlen ist.
Darum geht es aber doch nicht.
Es geht darum, dass der GU nicht gesagt hat "Das Angebot mit Planungsleistung kostet € 1.000, die bezahlt werden müssen, wenn wir nicht zusammenarbeiten". Er hat keinen Preis genannt und sollte daher das bekommen, was er mit dem TE vereinbart hat = nix.
 
A

apokolok

Darum geht es aber doch nicht.
Es geht darum, dass der GU nicht gesagt hat "Das Angebot mit Planungsleistung kostet € 1.000, die bezahlt werden müssen, wenn wir nicht zusammenarbeiten". Er hat keinen Preis genannt und sollte daher das bekommen, was er mit dem TE vereinbart hat = nix.
Kann man so sehen, kann man auch anders sehen.
Das fehlen einer expliziten Vereinbarung bedeutet nicht automatisch, dass die Leistung kostenlos erbracht wird. Wenn der GU jetzt 500€ für Entwurfsplanung in Rechnung stellt, da er davon ausgegangen ist, dass mit ihm gebaut wird und entsprechend Arbeit rein gesteckt wurde ist das legitim.
Im Zweifel wird das ein Gericht entscheiden müssen, wenn es nicht einer Partei zu blöd ist und sie nachgibt.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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