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nordanney
Nein, der GU ist in der Angebotsphase. Ist schon vom BGH entschieden, dass ihm nichts, absolut nichts, genau 0€ zustehen.Wenn er Zeichnungen anfertigt ist das was anderes :
„Er erstellte nach unserem Gespräch einen Entwurf, den wir nochmal anpassen ließen, da zu groß geraten.“
Das stimmt - aber Du musst ganz klar zwischen dem Architekten und dem Bauunternehmen trennen (auch wenn beim GU ein Architekt arbeitet, ist er Mitarbeiter und kein freier Architekt).Wir hatten diese Art von Threads in Bezug auf Architektenleistungen zu genüge.
Das ist ja gerade die Feinheit, dass es zwei komplett unterschiedliche Berufsgruppen sind, die unterschiedlich arbeiten und entlohnt werden. Ist de facto so, als würdest Du den Metzer mit dem Arzt vergleichen. Genauso unterschiedlich sind die Arbeiten vom GU und dem Architekten zu betrachte. Hört sich seltsam an, ist aber so.Und wo ist nun der Unterschied? Ich sehe keinen großen Unterschied, außer dass die Honorarverordnung den Architekten ein wenig mehr Leitplanken bietet und damit teilweise schützt.