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Otus11
Die Antwort steht in #15:Wann ist der Bauunternehmer dann in Verzug? Nach 7 Monaten? Nach 8 Monaten?
Oder kann sich der Bauunternehmer bei einem 200m² Haus dann 10-11 Monate Zeit lassen weil das von ihm gebaute Durchschnittshaus (Formulierung = "in der Regel") nur 140m² hat.
"Es liegt an an euch, diese Freiheit mittels Mahnung nach Fälligkeit, also erstmals nach etwa 7. Monaten, durch ein ( ggf. sehr kurze) Frist zu benden, wenn dann noch keine Fertigstellung erkennbar sein sollte."
Man muss den Verzug halt selbst bewirken und dafür nachweislich eine Frist setzen. Nichts spricht aber gegen eine harte Frist bereits im Vertrag, im Gegenteil. Aber auch bei ihr besteht das Schlupfloch des Nichtverschuldens, s.o..