Bauvertrag: Dauer des Baus

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Otus11

Wann ist der Bauunternehmer dann in Verzug? Nach 7 Monaten? Nach 8 Monaten?
Oder kann sich der Bauunternehmer bei einem 200m² Haus dann 10-11 Monate Zeit lassen weil das von ihm gebaute Durchschnittshaus (Formulierung = "in der Regel") nur 140m² hat.
Die Antwort steht in #15:


"Es liegt an an euch, diese Freiheit mittels Mahnung nach Fälligkeit, also erstmals nach etwa 7. Monaten, durch ein ( ggf. sehr kurze) Frist zu benden, wenn dann noch keine Fertigstellung erkennbar sein sollte."

Man muss den Verzug halt selbst bewirken und dafür nachweislich eine Frist setzen. Nichts spricht aber gegen eine harte Frist bereits im Vertrag, im Gegenteil. Aber auch bei ihr besteht das Schlupfloch des Nichtverschuldens, s.o..
 
A

AndreasPlü

Eben @ Musketier/@ Hilfe/Hilfe. Wie gesagt: Der Bauunternehmer ist, wie viele gute aktuell, stark ausgebucht.

@ Bauexperte: Klar kann man das Wetter nicht kalkulieren. Damit habe ich auch überhaupt kein Problem. Wenn man zum Beispiel sagen würde: "Die Bauzeit beträgt wegen Winterzeit 9 Monate (Anm. nicht "in der Regel"), wetterbedingt kann es zu Verzögerungen kommen. Baubeginn (nicht "geplant") ist der 15.11., sofern die Werkplanung bis dahin abgeschlossen ist und die Baugenehmigung vorliegt." Etc. Im Übrigen liegt es vielleicht auch an dem Bauunternehmen, das uns diesen Vertrag hingelegt hat und auf Rückfrage kam "Damit hat normalerweise niemand ein Problem" statt es näher zu erklären - auch der Laie hat bei einem solchen Projekt wohl das Recht auf Erklärung und nicht "passt so, unterschreib".
 
T

toxicmolotof

Dein Textvorschlag ist genau so schwammig wie der des Bauunternehmers. Zu viele wenns und abers.... da kannste auch den Originalvorschlag nehmen.
 
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AndreasPlü

Finde ich nicht. Ich habe mich besonders an "Baubeginn ist geplant" und "Baudauer in der Regel" gestört.

Im Grunde ging es mir um eine Einschätzung, ob man sowas guten Gewissens unterschreiben kann oder abändern sollte, da man damit Tür und Tor für eine never ending-Baustory öffnet.
 
P

Payday

ein ganz klares problem des fertigstellungtages bei unterschrift ist ja, das einige dinge im bereich des Bauherren liegen und nicht beim bauunternehmen. trotzdem soll das bauunternehmen dafür mit gerade stehen.
gerade der papierkram am anfang kann zeit kosten, wenn die bauherren/kunden nicht in die puschen kommen. wenn noch kein finaler Grundriss besteht, kann das noch lange dauern. die erstellung der unterlagen für die Ämter geht bei den firmen eigentlich immer schnell, immerhin gibts dann die erste kohle und ist schnell gemacht.
eigentlich gibt es 2 möglichkeiten die sache für ein bauunternehmen vernünftig einzugrenzen:

- spätester beginn x wochen nach genehmigung Bauantrag/anzeige
- übergabe vertragsgemäßes haus x monate nach fertigstellung sohle

dann die üblichen floskeln, wie zb das das bauunternehmen nichts dafür kann, wenn die bauherren eigenleistungen verschludern (zb elektro) und es dadurch zu verzögerungen kommt

und natürlich die vertragsstrafe, die wirklich alle vernünftigen kosten abdeckt. 1500€/monat ab den ersten tag nach Überschreitung der bauzeit wäre meistens in ordnung

je einfacher und klarer solche dinge bei euch reinkommen, desto eher wird das haus auch fertig ^^ wenn die sich strikt weigern, wird das haus garantiert nicht fertig in der vereinbarten zeit.
 
RobsonMKK

RobsonMKK

Ich habe mich besonders an "Baubeginn ist geplant" und "Baudauer in der Regel" gestört.
Aber wie willst du das fix festlegen?
Wie bereits geschrieben, dein in Stein gemeißelter Baubeginn kann sich in Sekunden zerbröseln. Es muss nur von Amtswegen etwas zwischen kommen oder aber Petrus macht am Vorabend die Schleusen auf das die Handwerker eher überlegen eine Arche anstatt eines Haus zu bauen ;)

Wir haben in unserem Vertrag eine Latte an Dingen die bauseits erledigt sein müssen und 30 Tage nachdem das alles erledigt ist geht es los. Ich habe damit auch keinen ganz großen Stress. Immerhin wird der GU bei uns genug Zeit zum Rüsten haben, wie bei euch ja auch.
Und die höhere Gewalt kann eben niemand beeinflussen.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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