Bauvorhaben mit "besonderer" Ausgangslage

4,30 Stern(e) 3 Votes
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
Sie befinden sich auf der Seite 13 der Diskussion zum Thema: Bauvorhaben mit "besonderer" Ausgangslage
>> Zum 1. Beitrag <<

N

nordanney

Da Dir nach so vielen Posts noch immer das Verständnis fehlt, lass Dich doch einfach mal von einer Bank beraten. Hier kommen wir (inzwischen auf Seite 11 angelangt) nicht weiter.

P.S. Wenn Du eine Zwischenfinanzierung haben möchtest, dann ist klar, dass Du neu bauen wirst. Damit geht dieser Betrag, wie auch das "normale" Darlehen, in das neue Objekt. Is nix mit "Agieren wir von meinem Konto". Das geht nur, wenn Du Deine Hütte JETZT verkaufst und die Kohle bekommst. Endlich verstanden?
 
D

ductom81

P.S. Wenn Du eine Zwischenfinanzierung haben möchtest, dann ist klar, dass Du neu bauen wirst. Damit geht dieser Betrag, wie auch das "normale" Darlehen, in das neue Objekt. Is nix mit "Agieren wir von meinem Konto". Das geht nur, wenn Du Deine Hütte JETZT verkaufst und die Kohle bekommst. Endlich verstanden?
ja ich glaube schon....aber wie wird den üblicherweise und für mich sicher und ohne druck ein Passus im Kaufvertrag formuliert das der einzug erste nach absprache ist? kann mir schwer vorstellen das ein potentieller interessent erst in einem jahr oder noch später einziehen kann/möchte
 
N

nordanney

ja ich glaube schon....aber wie wird den üblicherweise und für mich sicher und ohne druck ein Passus im Kaufvertrag formuliert das der einzug erste nach absprache ist? kann mir schwer vorstellen das ein potentieller interessent erst in einem jahr oder noch später einziehen kann/möchte
Hey, der Käufer ist der Bittsteller, nicht Du. Wem es nicht passt, dass er die Immobilie erst in 1,5 Jahren bekommt, hat halt Pech. Genau so läuft es zzt. - jeder ist bei den aktuellen Zinsen "cool" auf Wohneigentum, da es sich viele bei anderen Zinsen nicht Leisten könnten, ein echter Verkäufermarkt.
Schreib z.B. in den KV den spätesten Auszugstermin. Nur nach Absprache ist zu vage. Wir hatten drin stehen, Auszug nach 1,5 Jahren mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten (war so formuliert, dass wir 1,5 Jahre + 3 Monate Zeit hatten). Den Kaufpreis gab es sofort! In unserer Nachbarschaft haben es viele Parteien (kenne hier so ca. 1/2 Dutzend) so wie wir geregelt oder auch Zahlung Kaufpreis erst nach x Monaten/Jahren (dann hast Du Dein Spielgeld allerdings erst später).
 
D

ductom81

Das ist sicher der sinnvollste Weg aber setzt mich aber trotzdem massiv unter Druck das die neue Bleibe auch Einzugsfertig wird...man will ja auch nicht plötzlich auf der Straße stehen


...von Eiphone
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4899 Themen mit insgesamt 97946 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Bauvorhaben mit "besonderer" Ausgangslage
Nr.ErgebnisBeiträge
1hohe Zinsen bei Zinsbindung, Alternative Flex-Darlehen? 54
2Kauffinanzierung: wieviel Eigenkapital (bei den niedrigen Zinsen)? 27

Oben