Gerne, ich versuch es mal:
Wenn Ihr ein Grundstück kauft und mit Festzins finanziert, lässt sich die finanzierende Bank als Sicherheit eine Grundschuld eintragen. Diese Grundschuld steht im ersten Rang im Grundbuch. Das bedeutet, dass, sollte es je zu einer Zwangsversteigerung kommen, diese Bank erstrangig (also zuerst) Ihr Geld bekommt.
Eine eventuell dannach (im zweiten Rang) eingetragene Bank (die das Haus finanzieren würde) würde dann den Rest des Erlöses bekommen und dadurch eventuell auf einem Teil Ihrer Forderung sitzen bleiben.
Ergo: Durch dieses Vorgehen ist die Sicherheit für die Bank im zweiten Rang deutlich weniger wert, was sich in schlechteren Konditionen bemerkbar machen wird.
Wenn das Darlehen für den Grundstückskauf hingegen variabel verzinst wird, kann es bei Finanzierung des Hauses abgelöst werden (wird dann in die Hausfinanzierung integriert) und die erstrangige Grundschuld wird wieder frei und kann für die neue Finanzierung mitgenutzt werden.
Klarer so? ;)