Bayern: 2 Einfamilienhäuser oder ein Doppelhaus?

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Zuletzt aktualisiert 24.12.2024
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11ant

11ant

Ich fange mal mit der Frage aus Deiner Überschrift an: beim Aneinanderbauen sparst Du zwei seitliche Bauwiche, "gewinnst" also unter Umständen sechs Meter nutzbare Grundstücksbreite im Tausch gegen eine Fensterseite je Einheit. Was Du direkt im Zusammenhang mit dieser Zusammenkleberei der zwei Einheiten an Geld sparst, da reden wir von Achtmarkfünfzig, wenn überhaupt. Quasi "mehr seelisch, verstehn´s", um einmal den Monaco Franze zu zitieren ;-)

Können und Dürfen ist mindestens zweierlei, Du solltest also unbedingt in den Bebauungsplan schauen. Wir helfen Dir auch gerne bei dessen Interpretation - Vorsicht!, verlinken darfst Du ihn hier nicht (aber nennen, z.B. "Hintertupfing Nr. 258 am Rübenacker"). Du sprichst von einem Grundstück für zwei Einfamilienhaus - die müssen da außer Platz zu haben auch drauf dürfen.

Daß "Fertig"häuser weder fertiger noch kalkulationssicherer sind (aber auch nicht weniger solide als Stein auf Stein gebaute) hast Du hoffentlich bereits gelesen. Die Gemeinsamkeit der meisten Stammtischmythen ist ihr oft spärlichster Wahrheitsgehalt. Gut finde ich allerdings den Ansatz, daß Ihr "möglichst wenige Änderungen" vornehmen wollt, denn so gelingt ein Typenhausentwurf am besten.

Zu Deiner Frage Nummer 0, die Du hier nur nachgeschoben hast ...
Wenn es 2 Einfamilienhaus werden sollen, macht es Sinn gleichzeitig zu bauen? Oder ist es vielleicht sogar besser hintereinander zu bauen, um aus potentiellen Fehlern zu lernen...
... findest Du hier in zahlreichen Threads zu den Stichworten für die Forensuche "Mitkellerer"/"Ohnekellerer" und "Goalkeeperthread" erläuterte Warnungen dazu, weshalb bei einem Doppelhaus zweitens die Planung gemeinsam gemacht werden sollte und erstens der pfeilgerade Weg ins Desaster wäre, wenn der Ohnekellerer vor dem Mitkellerer bauen würde. Im übrigen empfehle ich Dir falls die Entscheidung zum Doppelhaus geht meinen (externen) Beitrag "Ein Doppelhaus hat ZWEI Hälften", siehe "bauen jetzt". Die Unterschiedlichkeit der beiden Einheiten ist unproblematisch, bis eben auf den Kelleraspekt (siehe Stichwort "11ant Kellerregel", was das Grundstück dabei mitredet), kritisch ist aber auch das Profil an der "Nahtstelle" der beiden Hälften.
 
S

sebastian84

Nochmal vielen Dank für die weiteren Erläuterungen! Dann fülle ich mal den Fragebogen soweit aus:


Bebauungsplan/Einschränkungen
Größe des Grundstücks: 1.200 m²
Hang: nein
Bebauungsplan: wie Nachbarschaftsbebauung. Auch das Nachbargrundstück wurde getrennt und wird mit 2 Einfamilienhaus oder sogar 1 Einfamilienhaus + ein Doppelhaus bebaut
Grundflächenzahl: wie Nachbarbebauung (hauptsächlich Einfamilienhaus und Doppelhaushälfte)
Geschossflächenzahl: wie Nachbarbebauung (hauptsächlich Einfamilienhaus und Doppelhaushälfte)
Baufenster, Baulinie und -grenze
Randbebauung
Anzahl Stellplatz: je Einfamilienhaus / Doppelhaushälfte 2
Geschossigkeit: 2,5
Dachform: Satteldach

Anforderungen der Bauherren
Anzahl der Personen, Alter: 2 Personen, 1 Baby (Reserve für 2 mehr Kinder)
Wohnfläche: 170 m²
Büro: Familiennutzung oder Homeoffice: Homeoffice 50%
offene Küche, Kochinsel: nein, geschlossene Küche
Anzahl Essplätze: 6
Balkon, Dachterrasse: evtl. Balkon im 1. Stock
Garage, Carport: Garage
Nutzgarten, Treibhaus: nein
weitere Wünsche/Besonderheiten: Aus dem 1. Stock und insb. dem Dachgeschoss hat man einen schönen Blick. Das soll irgendwie genutzt werden

Hausentwurf
Wir haben noch keinen Entwurf.


Meine Frage: Welches Budget sollte ich da grob planen? Habt ihr da einen Anbieter von Häusern in Fertigbauweise im Kopf, der da in Frage kommt (Süddeutschland, Haus mit 2,5 Geschossen, mittlere Preisklasse)?
 
H

HeimatBauer

Wir sind hier doch im offiziellen Forum der Querlüftung und es wurde sogar spekuliert es gäbe eine gesetzliche Pflicht hierzu - also mit Doppelhaus wird das schon mal schwieriger, denn ein Durchzug durch die andere Doppelhaushälfte wird kniffelig. Ob man im Jahr 2023 noch ein mehrgeschoßiges Haus durch Querlüftungs-Fensteröffnung belüften muss, steht auf einem anderen Blatt.

Ernsthaft: Ich überlege mir momentan ähnliches, allerdings auf einem kleineren Grundstück. Meine Gedankengänge waren/sind:
- Ist die Lärmdämmung wirklich genausogut wie wenn es zwei unabhängige Häuser sind?
- Will ich an einer kompletten Hausseite auf Fenster verzichten?
- Bekomme ich die größere zusammenhängende Gartenfläche, die ich durch das Doppelhaus gewinne, auch wirklich von beiden Parteien genutzt?

Vor allem aber: Will ich beide Häuser wirklich aneinander binden?

Klar, technisch möglich ist alles aber wenn es zwei getrennte Häuser sind, dann stelle ich mir jede Veränderung einfach einfacher vor. So lange ein Bauherr beides für sich baut und es identisch baut ist ja alles gut, aber vielleicht will einer ne riesige freitragende Decke, dann muss die Decke stärker werden, dann muss die Decke in der anderen Haushälfte auch dicker werden... also ich stells mir in der Bauplanung echt schwierig vor wenn dann eben doch auf einer Seite jemand sagt "ich hätte es lieber so" und das hat Auswirkungen auf die andere Seite.

Ich sehe halt für mich inzwischen nur noch die Sache mit den Abstandsflächen als Vorteil fürs Doppelhaus weil ich dann nicht mehr rund um jedes Haus einen dünnen und für nix wirklich nutzbaren Schlauch habe.
 
WilderSueden

WilderSueden

Mit 1200qm und rechteckig kann man durchaus auch mit einzelnen Häusern arbeiten. Ist ja dann das Nivau heutiger Neubaugebiete.

Meine Frage: Welches Budget sollte ich da grob planen? Habt ihr da einen Anbieter von Häusern in Fertigbauweise im Kopf, der da in Frage kommt (Süddeutschland, Haus mit 2,5 Geschossen, mittlere Preisklasse)?
Je nach Standard 3000-3500€/qm, nach oben natürlich offen.
Anbieter kannst du eigentlich alle aus dem mittleren Segment nehmen, da musst du einfach vergleichen. Ich würde mich auch nicht auf Fertighäuser festnageln. Katalogpreise weichen in der Regel deutlich vom ersten konkreten Angebot ab und rundum sorglos ist da auch nicht
 
11ant

11ant

Dann fülle ich mal den Fragebogen soweit aus:
Das müssen wir wohl noch ein bißchen üben: ein "Bebauungsplan" meint nicht, welche Bebauung des Grundstückes Du vorhast, sondern welche Bebauung die Obrigkeit dort erlaubt. Diesen amtlichen Bebauungsplan findest Du meist schon auf der Website der Gemeinde verlinkt (wie gesagt, hier bitte NICHT weiterverlinken, sondern sagen, wie der heißt). Da steht dann in einer Nutzungsschablone für Dein Grundstück bzw. Dein Baufeld z.B. auch drin, welche Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl erlaubt sind. Auch hier ist nicht die Anzahl der Geschosse gemeint, sondern die Grundfläche des Hauses in Relation zu derjenigen des Grundstückes, und die Summe der Grundflächen der Geschosse. Beispielsweise steht da eine Grundflächenzahl von 0.2 und eine Geschossflächenzahl von 0.4 mit der Bedeutung, daß Du auf das 1200 qm große Grundstück auf 240 qm Bodenplatten 480 qm Wohn- und Nutzfläche bauen dürftest (vereinfachtst gesagt). Eine "II" würde Dir dann zwei Vollgeschosse erlauben und so weiter.

Nun schaue mal nach dem Bebauungsplan (nur wo es keinen gibt - was auf neue Baugebiete praktisch nie zutrifft - gilt das Einfügungsgebot nach §34 Baugesetzbuch), und füge noch einen Screenshot aus dem Kataster hier ein; das Stichwort "Bayernatlas" sollte Dich hier weiterbringen.
 
Tolentino

Tolentino

Ich denke 1200m² im Umland von München und Nachbargrundstück wurde schon geteilt deutet sehr stark auf Lückenschluss/Nachverdichtung hin und dass es sich tatsächlich um einen §34er handelt. Aber warten wir mal ab...
 
Zuletzt aktualisiert 24.12.2024
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