Ja, genau. Es handelt sich um ein Grundstück mit Altbestand, für das es tatsächlich keinen Bebauungsplan gibt. Ich versuche beim Bauamt nachzufragen zu Geschossflächenzahl und Grundflächenzahl, aber man sieht an den umliegenden nachverdichteten Grundstücken, dass wir noch harmlos unterwegs sind mit 2 Einfamilienhaus. Das Grundstück ist ca. 31m x 38,5 m groß. Es ist schon etwas außerhalb von München, knapp 40 km.
[...] - Keller: 100T €
Ohne Bebauungsplan (Du schreibst allerdings von munterer Nachverdichtung rundum, da wird meist einer für aufgestellt) kann Dir das Bauamt zu Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl meist garnichts sagen, weil das bei einer Bebauung nach §34 i.d.R. nicht ausgerechnet wird (sondern erst jemandem vorgerechnet, der deutlich über den Maßstab hinaus will). Bei der Grundstücksgröße fände ich die Überlegung verlockend, vielleicht noch einen dritten Bauplatz abzumarken (z.B. je etwa 420 qm für Euch, und ca. 350 qm für einen Dritten). Zu Kellerkosten verweise ich auf meine Kellerregel (hier im Forum, zuletzt in diesen Wochen, mehrfach erläutert) und ansonsten nur darauf, daß man viel mehr als "42" ohne Baugrundgutachten da kaum so zu sagen kann, daß sich damit "rechnen" läßt.
Mir stellt sich jetzt die Frage: Wie mache ich bei der Bauplanung weiter (unter der Annahme, dass das mit dem Grundstück klappt)?
[...] Sucht man sich einen GU oder Architekten bevor man sich einen Fertighausbauer bzw. ein Haus eines bestimmten Anbieters sucht? Oder werfe ich hier Begriffe unscharf durcheinander?
Daß Du vor einer "Individualplanung um ihrer selbst willen" erst einmal schaust, wer das (fast) passende Modell schon in seinem Katalog hat, hatte ich ja bereits "gelobt". Ein solches fändest Du bei den sogenannten Fertighausherstellern. Generalunternehmer im Steinhausbereich haben leider nur selten noch Katalogmodelle (außer den bundesweiten Big Names). Mit meiner Beratung kann man sogar dann beim Architekten landen, wenn man ein solches Typenhaus / Katalogmodell nehmen will. "
Notwendige Architektenleistungen" aka "Abmalen Deines Grundrisses (selbstgeplant oder aus dem Internet stibitzt) zur Bauantragstellung" bekämest Du auch bei den GU / Fertighausherstellern. Meinen "Ein Hausbau-Fahrplan, auch für Sie: das Phasenmodell der HOAI!" findest Du extern zu ergugeln und den Weg zu meinem persönlichen Rat an derselben Stelle; "meine" Susanne finanziert bestimmt auch in "40km günstiger als München" ;-)
Kurz* zusammengefaßt "wie Du bei der Bauplanung weitermachst" aus meinem Fahrplan: Du machst mit einem freien Architekten das "Modul A" (Grundlagenermittlung und Vorentwurf) und dann eine "Teigruhe" (= Phase der Abschiednahme von den nicht verfolgten Alternativentwürfen) , während derer Du max. zusammen eine Handvoll Holzer und Steiner mit dem Vorentwurf fragst, wo die Reise preislich ungefähr hingehen mag. Danach machst Du entweder mit demselben oder einem anderen Architekten entweder nur den Entwurf und übergibst dann an einen GU (der präferierte Weg, wenn es auf der Holzschiene weitergeht) oder das gesamte "Modul B" (der präferierte Weg, wenn es auf der Steinschiene weitergeht). Merke: eine Ausschreibung ist keine Alternative zu Vergabe an einen GU, sondern empfiehlt sich grundsätzlich !
*) hier von freistehenden Häusern ausgegangen