Y
ypg
Ja, lt. Verkäufer (privat) ist es vertraglich so geregelt, dass es möglich ist das Grundstück zu kaufen.
Doch! Der Vertrag ist definitiv Gegenstand Deiner Frage.Nein noch nicht... Sollte aber nicht der Gegenstand meiner Frage sein. Ich nehme mal an, dass es stimmt, was der Verkäufer sagt.
Erst schreibst Du, dass das Grundstück dem Land NRW gehört, hier wiederum schreibst Du, dass der Verkäufer privat ist. Damit meinst Du den Eigentümer des Hauses?
Normal (auch wir haben ein Erbpachtgrundstück) muss der Eigentümer des Erbpachtgrundstückes mit in den Verkauf involviert werden. Die haben ggf. Mitspracherecht.
Es kommt auch auf das Kleingedruckte im Vertrag an. Den würde ich mir an Deiner Stelle - bevor Du Dir diese Gedanken machst - unbedingt mal anschauen.
Wie sieht es nach Ablauf des Vertrages aus? Ist tatsächlich ein Kauf optioniert? Bei einem Grundstück vom Land oder Kirche nicht üblich...
Der Eigentümer des Hauses weiss um den schlechten Umstand des Erbpachtgrundstückes, welches ja "bald" ausläuft. Also könnte er Dich als Interessent emotional an das Haus binden, Dir Falschinfos zum Grundstück geben, die dann später - ups... - am Notartisch oder Tisch vom Bänker aufgedeckt werden.
Das sollte erst mal kein Problem darstellen, da Du ja Pächter bist. Pächter haben auch RechteWenn nicht, habe ich nach 13 Jahren das Haus abbezahlt, aber das Grundstück ist nicht meins....
Fragt sich, in welchem "Schuß" das Haus dann sein wird. Auch dieses frisst ab einem gewissen Alter mehr Renovierungs- und Modernisierungskosten. Steckst Du dann tatsächlich eine gewisse Summe in den Spartopf, um das Grundstück "auszulösen" oder fliesst es in die Werterhaltung des Gebäudes?Auf der anderen Seite zahle ich die nächsten 13 Jahre das Haus ab und bin danach schuldenfrei.... und könnte dann 300€ monatlich zum Sparen für den Kauf des Grundstücks bei Seite legen
Natürlich hat man dann noch das Haus. Das wird Dir nicht enteignet, nur weil der Pachtvertrag ausläuft.Und dann? Dann hast du kein Haus mehr. Das läuft nicht automatisch weiter; außer du hast du mit dem Erbachtgeber bei Zeiten geeinigt. Meist wird dann die Erbpacht deutlich erhöht.