C
cschiko
Ich bin mir nicht sicher, ob das stimmt. Der BRW gibt den Wert eines unbebauten Grundstücks an, aber in die Ermittlung werden denke ich auch Verkäufe von bebauten Grundstücken einbezogen. Bei diesen wird dann halt der geschätzte Gebäudewert abgezogen. Ansonsten würden in viele BRW überhaupt keine stattgefundenen Transaktionen einfließen können (z.B. in Innenstädten, wo die Bebauung seit Jahrzehnten konstant ist).
Ich kann nur für den Bereich sprechen in dem ich tätig bin und wir ziehen keine bebauten Grundstücke heran. Für z.b. die Innenstadtbereiche gibt es eine ganz andere Herangehensweise. Es mag sein das andere Gutachterausschüsse das anders machen, aber tendenziell glaube ich dies eher nicht bzw. müsste sonst mal in der Vorgaben nachgucken ob das überhaupt "erlaubt" ist. Da eben die Bebauung ja sehr individuell bepreist wird durch den Käufer.