BÜ will eine Abtretungserklärung. Wie umgehen?

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hanghaus2000

hanghaus2000

Hallo @Thomas911,

ich find Deinen Umgang mit Problemen eher grenzwertig. Du bekommst echt gute Ratschlaege und darauf gehst Du nicht ein. Du solltest irgenwie lernen die Emotionen aus so Konfliken raus zu lassen. Auch Beitraege zu ignorieren, die einem nicht in den Kram passen gehoert dazu.

Wir kennen Deinen Vertrag nicht, also bleibt das Alles doch nur eine Forumsplauderei.

Ich lese nirgens in dem eingestellten Bruchstueck etwas von einer Abtretungserklaerung.

Viel Erfog beim Verhandeln mit dem GU. Hast Du im Gegenzug eine Vertragserfuellungsbuergschaft verlangt?
 
Thomas911

Thomas911

Ich habe alle eure Kommentare in der Zwischenzeit in Ruhe gelesen, vielen Dank für euer Engagement und gute Tipps. Aus dem Zeitmangel werde ich erstmal pauschal unseren Stand nach dem Gespräch mit dem Anwalt schildern und etwas später beantworte ich eure Kommentare Einzeln.

Die Aussage des Anwalts für Baurecht ist die folgende: die Klausel im Vertrag ist schon richtig formuliert und grundsätzlich rechtswirksam so, ABER lt ihm findet bei uns kein Zahlungsverzug statt, sondern sind wir sogar eher in Vorzahlung gegangen. Es ging dabei bei der erstenRate um die Architektenleistungen,die wie ich hier bereits geschildert hab, fehlerbehaftet und mangelhaft waren und sogar noch letzte Woche musste sie die Korrektur vornehmen, die das Bauamt verlangt hatte. Sprich, die Leistung der Baufirma, wofür sie diese Zahlung gefordert haben, wurde zum Zeitpunkt (und ist bis heute noch nicht) vollständig erbracht worden.

Auch der Anwalt hat uns dazu geraten, eine Lösung mit dem GF zu finden, ohne zu den Rechtsmitteln zu greifen. Das Anstreben haben wir auch. Wenn der GF transparent ist und mit dieser Art Bürgschaft tatsächlich nur die Sicherheit braucht, wird er von diesem seinen (MmN immer noch) nicht ganz fairen Wunsch zurücktreten.

Das Gespräch mit der Bank steht noch aus, konnte die SB nicht erreichen. Es kann auch gut sein dass die Bank bei sowas nicht mitspielt (DSL). Denn ihr habt recht, die Bank hat somit auch das Risiko.
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Na das klingt ja nun schon ganz Anders. Anwalt fragen war halt doch der #1 Tipp. Siehe Beitrag #2 und Andere. Dann kannst ja erstmal den Zahlungsverzug anfechten. Dann bist ja aus dem Schneider. Falls der GU weiter auf die Buergschaft besteht, auf jeden Fall auch eine Erfuellungsbuergschaft fordern.
 
B

Bauen2022

Sie bringen aber anderen Usern etwas, die in diesem Thema landen und ihren Vertrag noch nicht unterschrieben haben.

Kann halt Kosten bringen und die Aussage .. alles Rechtens.
hm habe auch mal mitgelesen und ich bin der Meinung wenn mann Verträge über mehrere 100.000€ abschließt lasse ich diese doch prüfen? Wenn man bau Google Bauvertrag worauf achten eingibt ist mindestens eines der ersten zehn Ergebnisse eine Vertragsprüfung vom Profi. Kostet ein paar hundert Euro aber wenn man das hier liest sind diese bestens investiert. Daher sollten die User nicht auf die eine Klausel achten sondern IMMER dringend den Vertrag prüfen lassen. Ist nur meine Meinung !
 
Thomas911

Thomas911

hm habe auch mal mitgelesen und ich bin der Meinung wenn mann Verträge über mehrere 100.000€ abschließt lasse ich diese doch prüfen? Wenn man bau Google Bauvertrag worauf achten eingibt ist mindestens eines der ersten zehn Ergebnisse eine Vertragsprüfung vom Profi. Kostet ein paar hundert Euro aber wenn man das hier liest sind diese bestens investiert. Daher sollten die User nicht auf die eine Klausel achten sondern IMMER dringend den Vertrag prüfen lassen. Ist nur meine Meinung !
Du wirst dich wundern, aber wir haben den Vertrag von unserem Anwalt prüfen lassen....Es hieß dann, das wäre ein Standard Werkvertrag und da stehen nur die üblichen Sachen drin. Ich muss aber erwähnen, unser „Familienanwalt“ ist kein Anwalt für Baurecht. Jetzt haben wir die Beratungshilfe eines in diesem Gebiet fachkundigen Experte eingeholt bzw. sind auch dabei uns die zweite Meinung zu holen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tolentino

Tolentino

Die Klausel ist aber auch wirklich nicht sehr außergewöhnlich. Insbesondere da Sie ja nur beim Zahlungsverzug eintritt.
Ich habe eine entsprechende Formulierung ohne Eintrittsklausel in meinem Vertrag, hatte auch einen Verzug bei der ersten Rate (auch wegen fehlendem Grundbucheintrag, der übrigens mit einem Schrieb vom Notar ersatzweise bedient werden kann/hab vergessen wie das heißt).
Mein GÜ hat allerdings keine Aushändigung der Bürgschaft verlangt und ich auch nicht. Tatsächlich ist gerade am Anfang auch nochmal sehr viel Ärger mit ein paar Handwerkern gewesen. Trotzdem sind wir jetzt endlich auf der zielgeraden. Heute hat mein Eigenbeauftragter HSL-Installateur mit der Rohbauinst angefangen. Der Innenputz ist letzte Woche fertig geworden. Es wird. Dies zur Ermutigung, dass es vielleicht bei euch auch zwar einen fiesen Start gibt, aber noch alles gut werden kann.
Nunja, fertig bin ich auch noch nicht, aber sehe schon deutlich weniger Schwarz.
 
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Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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